Neues BMF-Schreiben zur Fremdfinanzierung
In dem 9-seitigen Entwurf geht es schwerpunktmäßig um Gesellschafter-Fremdfinanzierung, bei der das Fremdkapital zum Zwecke des Erwerbs einer Beteiligung am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft aufgenommen wurde. Mit dem erläuterten Schreiben will die Finanzverwaltung die Verbesserung des Eigenkapitals durch steuerbegünstigten Anteilsverkauf verhindern.
Das geplante Schreiben betrifft nur solche Anteilskäufe, bei denen der Verkäufer (unmittelbar oder mittelbar) eine Kapitalgesellschaft ist oder der Anteilserwerb beim Käufer zu einer Verbesserung seines Save-havens (anteiliges Eigenkapital x 1,5) nach § 8a Abs. 2, 4 KStG führt.
Beispiele der Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Anhand mehrerer Beispiele spielt das BMF die Voraussetzungen für eine steuerschädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung explizit durch. Außerdem geht das BMF auf den Erwerb einer Kapitalbeteiligung durch eine Personengesellschaft ein.
Anhand mehrerer Beispiele spielt das BMF die Voraussetzungen für eine steuerschädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung explizit durch. Außerdem geht das BMF auf den Erwerb einer Kapitalbeteiligung durch eine Personengesellschaft ein.
Den BMF-Entwurf können Sie sich zu Ihrer Information kostenlos unter www.steuerweb.org herunterladen.
Das geplante Schreiben zeigt eines deutlich: Das Thema "Fremdfinanzierung" steht bei der Finanzverwaltung in der Prioritätenliste ganz oben. Vermeiden Sie daher unnötige Risiken und prüfen Sie jetzt, ob es in Ihrem Unternehmen bei einer Betriebsprüfung dazu kommen könnte.
Zahlt Ihr Unternehmen mehr als 250.000 € an Fremdkapitalvergütungen, müssen Sie umgehend aktiv werden.
Achtung! Das gilt selbst dann, wenn diese Freigrenze nur einen Tag im Jahr überschritten wird.
So vermeiden Sie Probleme bei der Fremdfinanzierung:
- Wandeln Sie Darlehen in Sachkapital um.
- Nutzen Sie kurzfristiges statt langfristiges Fremdkapital.
- Schießen Sie Eigenkapital zu.
- Leiten Sie bilanzpolitische Maßnahmen ein.
- Verzichten Sie auf Zinsen.