von Thomas Pfister, veröffentlicht in Arbeitsschutz
Wenn Sie ein anderes Firmenareal betreten, gelten dort bestimmte Sicherheitsvorschriften. Oft beginnt es schon beim Portier oder beim Empfang: Sie geben Ihren persönlichen Namen und den Namen Ihrer Firma bekannt. Natürlich auch die zu besuchende Kontaktperson beim Kunden. Hier beginnt schon der Unterschied, ob Sie als Mitarbeiter im Außendienst bei Ihrem Kunden ein Büro betreten oder eine Werkshalle.
In vielen Produktionsbetrieben ist das Tragen von Sicherheitsschuhen und Helm auch als Besucher Pflicht. Das dient Ihrer Sicherheit, um vor den Gefahren in fremden Betrieben geschützt zu sein. Arbeitsschutz im Außendienst ist ein wichtiges und ernst zu nehmendes Thema.
Außendienst: Regeln zum Betreten fremder Firmen
Es gibt auch Betriebe, bei denen man vor Betreten des Geländes eine Sicherheitsunterweisung bekommt. Außerdem kann es bei einzelnen Unternehmen schon vorkommen, dass man einen kleinen Test ausfüllen muss, damit man das fremde Betriebsgelände betreten darf.
Auch beim Betreten von fremden Büroräumlichkeiten ist Umsichtigkeit gefragt. Nehmen Sie sich daher Zeit und achten Sie auf Unregelmäßigkeiten wie z.B. auf dem Boden liegende Dinge und seien Sie auf Überraschungen gefasst.
Außendienst: Beachten Sie fremde Hausordnungen
Im Außendienst sind sie ständig in fremder Umgebung unterwegs. Jedes Unternehmen hat seine eigene Hausordnung, die respektiert werden muss. Erstens aus Gründen der Höflichkeit, aber nicht zuletzt aus Gründen Ihrer Sicherheit und Vermeidung von Gefahren beim Kunden.
Außendienst: Zum Schluss noch ein paar wichtige Tipps gegen die Gefahren beim Kunden
Wichtig ist vor allem eine gute Kommunikation und Koordination mit Ihrem Kunden. Außerdem ist es nützlich, sich vor dem Besuch im Außendienst über die möglichen spezifischen Gefahren am Einsatzort auseinanderzusetzen.
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| Praxishandbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb | Gefahrstoff & Gefahrgut aktuell | Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb aktuell |
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Mein Name ist Thomas Pfister. Ich bin Ihr Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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