Die 9 Todsünden der Redner bei einer Betriebsversammlung

Bestimmte Verhaltensmuster sollten Sie als Führungskraft auf keiner Betriebsversammlung zeigen. Daher ist es wichtig, dass Sie gewisse Regeln in keinem Fall verletzen und solche „Todsünden" von vornherein ausschließen, wenn Sie auf einer Betriebsversammlung vor versammelter Belegschaft eine Rede halten sollen. Lesen Sie, was Sie bei einer Betriebsversammlung beachten sollten, und wie Sie Ihre Rede am besten vorbereiten.

Todsünde Nr. 1: Emotional reagieren
Es ist normal, dass auf Betriebsversammlungen manchmal die Stimmung aufgeheizt ist und die Emotionen hochgehen. Gerade dann, wenn unpopuläre Themen anstehen, müssen Sie sich als Führungskraft auf emotionale Angriffe einstellen. In solchen Situationen müssen Sie sachlich, überlegt und souverän reagieren. Auf der Betriebsversammlung sind Emotionen für Sie fehl am Platze, denn Sie stehen im Rampenlicht der Betriebsöffentlichkeit. Jede Ihrer Reaktionen wird von den Mitarbeitern kritisch beäugt und bewertet. Denken Sie nur an Uli Hoeneß und seine Attacke gegen die Fans auf der letzten Jahreshauptversammlung des FC Bayern. Solche Ausraster darf sich eine Führungspersönlichkeit nicht erlauben.

Todsünde Nr. 2: Diskussionen über nicht betriebsspezifische Themen
Manchmal werden Themen, die gar nicht Ihren Betrieb angehen, zum Gegenstand der Betriebsversammlung gemacht. Dabei sollten Sie sich auf keinerlei Diskussion einlassen. Bitten Sie den Betriebsratsvorsitzenden als Hausherrn der Betriebsversammlung, wieder zu den Sachthemen der Versammlung zu kommen.

Todsünde Nr. 3: Politischen Dialog führen
Politische Themen haben auf Ihrer Betriebsversammlung nichts zu suchen. Werden dennoch solche Themenbereiche angesprochen, sollten Sie den Betriebsratsvorsitzenden auffordern, diese Diskussionen sofort abzubrechen.

Todsünde Nr. 4: Kumpanei mit dem Betriebsrat
Vermeiden Sie in jedem Fall den Anschein der Kumpanei mit dem neu gewählten Betriebsrat. Setzen Sie auf Distanz und gegenseitige Wertschätzung. In Ihrer Belegschaft darf in keinem Fall das Gefühl aufkommen, dass Sie mit dem Betriebsrat „gemeinsame Sache" machen. Das untergräbt nicht nur die Akzeptanz des Betriebsrats, sondern schadet auch Ihrem eigenen Image. Die Folge davon könnte sein, dass die künftige konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erschwert wird. Gerade auf Betriebsversammlungen ist die Versuchung groß, zu stark auf Gemeinsamkeit zu setzen. Ein Lob des Betriebsrats sollte deshalb nur wohl dosiert erfolgen, denn es besteht die Gefahr, dass Ihnen und dem Betriebsrat anschließend „Kungeleien" und fehlende Distanz vorgeworfen werden.

Todsünde Nr. 5: An der Zielgruppe vorbeireden
Sprechen Sie auf der Betriebsversammlung die Sprache der Belegschaft. Deshalb sollten Sie Fremdwörter vermeiden, denn es ist nicht  sicher, ob Ihre Aussage so „rüberkommt", wie Sie es erwarten. Benutzen Sie Verben, denn sie bringen Dynamik und Lebendigkeit in Ihre Sprache. Allzu viele Substantive wirken schwerfällig und statisch. Wichtig sind auch Beispiele, denn sie schaffen Nähe, und Ihre Zuhörer schalten nicht ab.

Todsünde Nr. 6: Nicht vorbereitete Zugeständnisse machen
Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Betriebsversammlungen zu Zugeständnissen hinreißen. Gegen diesen Grundsatz wird leider in der Praxis immer wieder verstoßen, meist dann, wenn Sie als Führungskraft mit  massiver Kritik konfrontiert werden. Vorschnelle Zugeständnisse in der Betriebsöffentlichkeit werden in der Regel künftig als Musterbeispiel hingestellt.

Todsünde Nr. 7: Auf personelle Einzelmaßnahmen eingehen
Manchmal kommt es vor, dass der Betriebsrat und/oder die Vertretung der Gewerkschaften eine personelle Einzelmaßnahme zum Gegenstand der Betriebsversammlung macht. Auf diese Diskussionen sollten Sie sich nie in der Betriebsöffentlichkeit einlassen. Weisen Sie darauf hin, dass solche personellen Einzelmaßnahmen ausschließlich zwischen Ihnen und dem Betriebsrat geklärt werden.

Todsünde Nr. 8: Dünnhäutigkeit und Rechthaberei in der Öffentlichkeit
Wenn Sie sich in die Betriebsversammlung begeben, sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass Sie persönlich angegriffen werden. Deshalb sollten Sie sich darauf einstellen und diese Angriffe souverän abwehren. Vermeiden Sie daher dünnhäutige Reaktionen in der Öffentlichkeit. Ebenso wenig sollten Sie rechthaberisch auftreten. Selbst wenn der Betriebsrat in seiner Darstellung Fehler macht, sollten Sie diese zwar korrigieren, aber niemals rechthaberisch den Finger heben.

Todsünde Nr. 9: Betriebsrat als Feind betrachten
Wenn Sie sich in die Betriebsversammlung begeben, sollten Sie den Betriebsrat nicht als Feindbild vor Augen haben. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie sich innerlich „aufheizen", bevor Sie in der Betriebsversammlung auftreten. Stattdessen sollten Sie sich entspannt den Dingen stellen und zeigen, dass Sie dieser Veranstaltung gewachsen sind.