Darf der Betriebsrat einen Gast zur Betriebsversammlung einladen?

Wer entscheidet über den Ablauf der Betriebsversammlung? Der Betriebsrat oder Sie als Arbeitgeber? Das ist eine Frage, die immer wieder zu Zündstoff in den Unternehmen führt.

Betriebsversammlung zur Förderung der Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat
Nach § 42 BetrVG besteht die Betriebsversammlung aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Die Betriebsversammlung wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrates geleitet. Aufgabe der Betriebsversammlung ist u.a. die Förderung der Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Betriebsrat.

Schon aus diesen Punkten ergibt sich, dass die Betriebsversammlung letztendlich eine Veranstaltung des Betriebsrates ist. Bestätigt wird das durch § 43 BetrVG, der klar macht, dass der Betriebsrat einmal im Vierteljahr zu einer Betriebsversammlung einzuladen hat.

Wer darf an der Betriebsversammlung teilnehmen?
Neben allen Arbeitnehmern darf auch der Arbeitgeber oder ein von ihm entsandter Vertreter an der Betriebsversammlung teilnehmen. Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften dürfen gleichfalls an der Betriebsversammlung teilnehmen.

Darf der Betriebsrat Gäste zur Betriebsversammlung einladen?
Da es sich bei der Betriebsversammlung um eine Veranstaltung des Betriebsrates handelt, darf er auch Gäste dazu einladen. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich.

Allerdings ist dieses Einladungsrecht nicht unbegrenzt, denn Betriebsversammlungen sind grundsätzlich nichtöffentliche Veranstaltungen. Das Einladungsrecht wird daher durch das Erfordernis begrenzt, dass die Eingeladenen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben sachdienlich sind. Das können z. B. Dolmetscher oder Sachverständige sein oder auch Referenten zu einzelnen Themen.

Tipp 1: Es lohnt sich in der Regel nicht, wegen der Einladung von Gästen zur Betriebsversammlung gleich einen Streit vom Zaun zu brechen. Erforderlichenfalls sollten Sie den Betriebsrat zunächst darauf hinweisen, dass eingeladene Gäste sinnvollerweise zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates und der Betriebsversammlung sachdienlich sein müssen.

Tipp 2: Wenn Sie als Arbeitgeber selbst die Mitarbeiter zu einer Versammlung einladen wollen, um z. B. über geplante Änderungen zu informieren, sollten Sie nicht von einer Betriebsversammlung, sondern besser von einer Informationsveranstaltung oder Mitarbeiterversammlung sprechen. Das vermeidet Missverständnisse.