Wettbewerbsverbot auch für Auszubildende

Das Wettbewerbsverbot gilt nicht nur für "normale" Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende. Auch sie dürfen ihrem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen. Andernfalls drohen empfindliche Schadensersatzansprüche.

Ein Auszubildender darf nicht einfach so mit Ihnen, dem Ausbildungsbetrieb, in Konkurrenz treten. Auch für ihn gilt ein Wettbewerbsverbot. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2006 so entschieden (Az: 10 AZR 439/05 vom 20.9.2006). 

Im konkreten Fall hat ein Auszubildender in einem Versicherungsunternehmen offenbar auch für andere Versicherer Verträge abgeschlossen und Provisionen kassiert. Als das Ausbildungsunternehmen ihn mit diesem Verdacht, gegen das Wettbewerbsverbot zu verstoßen, konfrontierte, kündigte der Auszubildende, obwohl er sich bereits im 3. Ausbildungsjahr befand.

Wettbewerbsverbot missachtet – Klage auf Schadensersatz 
Wenige Monate später eröffnete der ehemalige Auszubildende eine eigene Generalvertretung. Jetzt reichte es dem Ausbildungsbetrieb und er klagte auf Schadensersatz. Schließlich sind dem Betrieb durch die Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot offenbar einige Abschlüsse durch die Lappen gegangen.

Vor dem Arbeitsgericht konnten die Ansprüche noch nicht durchgesetzt werden. Aber sowohl die Berufungs- als auch die Revisionsinstanz gaben dem Ausbildungsbetrieb Recht. Der Auszubildende musste fast 11.000 Euro an Schadensersatz zahlen.  

Um solche Auseinandersetzungen zu verhindern, sollte das Wettbewerbsverbot bereits zu Beginn der Ausbildung ausführlich mit dem Auszubildenden erörtert werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich der Beruf/die Branche "eignet", zum Betrieb in Konkurrenz zu treten. Auf die Versicherungsbranche trifft das gewiss zu. Aber auch das Bauhandwerk bietet für den Azubi möglicherweise Anreize, Einzelaufträge auf eigene Rechnung zu erledigen.  

Eines ist seit dem BAG-Urteil zum Wettbewerbsverbot klar: 
Das Wettbewerbsverbot gilt nicht nur für "normale" Arbeitnehmer. Auch Auszubildende dürfen ihrem Ausbildungsbetrieb keine Konkurrenz machen.