Der Arbeitgeber muss immer abwägen, ob sein Interesse an der Versetzung eines Mitarbeiters in eine andere Abteilung oder eine andere Filiale das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands überwiegt. Ohne zwingende betriebliche Gründe geht dies nicht. Deshalb ist die Formulierung der Versetzungsklausel entscheidend.
Beispielformulierungen für eine Versetzungsklausel:
1. Versetzungsklausel bezüglich der Tätigkeit
Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft eine andere zumutbare und gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Macht der Arbeitgeber hiervon Gebrauch, so ist mindestens die bisherige Vergütung weiter zu zahlen.
2. Versetzungsklausel bezüglich geringwertigerer Tätigkeiten:
Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer vorübergehend eine geringwertigere Tätigkeit zuzuweisen, soweit dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Macht der Arbeitgeber hiervon Gebrauch, so ist mindestens die bisherige Vergütung weiterzuzahlen.
3. Versetzungsklausel bezüglich des Arbeitsorts
Arbeitsort ist … Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort einzusetzen, soweit dies dem Arbeitnehmer unter Abwägung der betrieblichen und persönlichen Belange zumutbar ist.