Warum sich ein Kfz-Versicherungswechsel noch vor Jahresende lohnen kann

Viele Versicherungsnehmer führen den Kfz-Versicherung Wechsel noch vor dem Jahresende durch.

Eine ordentliche Kündigung muss fristgerecht erfolgen

In Deutschland kann eine Kfz-Versicherung entweder ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Die gilt sowohl für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung als auch für die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Liegen keine außerordentlichen Kündigungsgründe vor, dann muss sich der Versicherungsnehmer nach seinem bestehenden Vertrag richten.

In der Regel laufen die meisten Versicherungen zum 31. Dezember eines Jahres aus. Die ordentliche Kündigung muss aber auf jeden Fall früher und innerhalb der gültigen Fristen erfolgen.

Als Versicherungsnehmer müssen Sie eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Somit ist der Stichtag für einen Kfz-Versicherung Wechsel bereits der 30. November. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, dann müssen Sie ein weiteres Jahr mit dem Wechsel warten. Kündigen Sie bis zum 30. November, dann wird der Vertrag mit Ihrer Kfz-Versicherung zum 1. Januar des Folgejahres aufgelöst. Der Vertrag mit Ihrer neuen Versicherung kann somit ab diesem Datum beginnen.

Ihre Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen. Sie sollte Ihre Versicherungsnummer, das amtliche Kennzeichen und Informationen zu Ihrem Fahrzeugtyp enthalten. Damit auf dem Postweg nichts schiefgeht, sollten Sie Ihre Kündigung am besten per Einschreiben versenden.

Im November ist der Preiskampf der Autoversicherer am stärksten

Ein Kfz-Versicherung Wechsel kann in den meisten Fällen nur vor dem Jahresende erfolgen. Dies wissen natürlich auch die Kfz-Versicherungen und werben im November verstärkt um wechselwillige Kunden. Diese Tatsache können Sie sich zunutze machen und sich auf die Suche nach einer preiswerten Autoversicherung begeben.

Die preislichen Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen sind sehr hoch. Auf jeden Fall sollten Sie über das Internet die aktuellen Angebote der Kfz-Versicherungen miteinander vergleichen.

Generell ist der Hauptgrund für einen Kfz-Versicherung Wechsel eine zukünftige Beitragserhöhung. Diese tritt in der Regel im Januar in Kraft. Kündigen Sie Ihre Versicherung fristgerecht im November, dann entgehen Sie der Beitragserhöhung.

Für einen Vergleich im Internet benötigen Sie nur Ihren Kraftfahrzeugschein, den Führerschein und Ihre aktuelle Beitragsrechnung. Bereits nach wenigen Minuten sehen Sie, ob sich ein Kfz-Versicherung Wechsel für Sie lohnt oder nicht. Wechseln Sie Ihre Versicherung zum Jahresende, dann schickt Ihr neuer Anbieter die nötige Versicherungsbestätigung direkt zu der zuständigen Zulassungsstelle. Somit müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

Erhöht Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge, dann können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Auch bei diesem Sonderkündigungsrecht müssen Sie die Fristen beachten. Ab dem Tag der Mitteilung einer Beitragserhöhung haben Sie maximal einen Monat lang Zeit.

In diesem Zeitraum können Sie den Kfz-Versicherung Wechsel in Ruhe durchführen und die aktuellen Angebote miteinander vergleichen. Sollte sich Ihr Fahrzeugtyp- oder Ihre Regionalklasse durch einen Umzug ändern, dann können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen.

In beiden Fällen haben Sie für die Kündigung einen Monat Zeit. Die letzte Voraussetzung für eine Sonderkündigung ist ein Unfall mit Ihrem Fahrzeug. Auch dann können Sie den Vertrag kündigen und einen Kfz-Versicherung Wechsel durchführen.

Auch beim Kauf eines Neuwagens können Sie Ihre bisherige Autoversicherung kündigen. Bei diesem Sonderfall gibt es keine Kündigungsfrist. Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung, dann müssen Sie Ihre Autoversicherung unbedingt fristgerecht vor dem Jahresende kündigen.

Ein Kfz-Versicherung Wechsel lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie eine andere Versicherung finden, die Ihnen die gleichen Leistungen zu geringeren Beiträgen bietet.