Sterben können sich viele Deutsche bald nicht mehr leisten
Eine Bestattung kann in Deutschland leicht zwischen 5.000 und 10.000 Euro kosten. Die finanzielle Belastung für die Angehörigen ist also enorm – am ökonomischsten wäre es also, wenn man gar nicht erst sterben würde. Doch ist es freilich nicht zulässig, die Oma einfach im Garten zu vergraben.
Es verwundert daher nicht, dass zwischen den Nachkommen immer häufiger Streit darüber ausbricht, wer die Beerdigungskosten übernehmen soll. Oft versuchen Abkömmlinge auch, die Bestattungskosten auf den Staat abzuwälzen. Deshalb lohnt es sich, erst mal zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, für solche Kosten aufzukommen.
Prüfen Sie Ihre Kostenerstattungspflicht
Die Bundesländer haben Bestattungsgesetze erlassen, in welchen meist auch geregelt ist, wer für die Kosten einer Bestattung aufkommen soll. Auch wenn es in Ihrem Bundesland keine gesetzliche Regelung geben sollte, so gilt die Faustregel: Für die Bestattungskosten haben diejenigen aufzukommen, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am Nächsten standen.
In Baden-Württemberg regelt zum Beispiel das Bestattungsgesetz, dass zuvorderst der Ehegatte sowie die volljährigen Kinder für die Bestattung des Verstorbenen verantwortlich sind. Diese Personen haben auch zuvorderst die Leichenschau zu veranlassen und müssen auch für die Bestattungskosten aufkommen. Gibt es weder Ehegatten noch Kinder des Verstorbenen, so haften die Eltern und Großeltern.
Holen Sie Alternativangebote ein
Wenn Sie zu einem Bestattungsunternehmen gehen, sollten Sie sich von der pietätvollen Atmospähre nicht beeindrucken lassen. Natürlich ist das oft nur Show, in Wahrheit sind Bestattungen ein ganz nüchternes Geschäft wie jedes andere auch.
Deshalb sollten Sie – trotz aller Trauer um den Todesfall – darauf bestehen, über alle Kosten umfänglich aufgeklärt zu werden. Verlangen Sie Auskunft darüber, wie viel die billigste Bestattung kostet.
Fallen Sie auch nicht auf gängige Verkaufstricks mancher Bestatter herein. Oft wird den Hinterbliebenen eine Fangfrage gestellt, wie etwa: „Für Ihren Herrn Vater wollen Sie doch sicher eine standesgemäße Bestattung haben!“ Diese rein rhetorische Frage kann eine Falle sein, denn wenn Sie, wie wohl jeder, mit Ja antworten, dann bekommen Sie möglicherweise eine teurere Bestattung angeboten.
Sie sollten sich auch nicht scheuen, bei anderen Bestattungsunternehmen Vergleichsangebote einzuholen. Die Preise können nämlich bei nahezu gleichen Leistungen enorm variieren.
Vermeiden Sie Abzocke bei der Auswahl des Sarges
Ein Riesengeschäft für die Bestatter sind die Särge. Diese werden oft gar nicht mehr in Deutschland hergestellt, sondern vom Bestatter im Großhandel eingekauft – eventuell sogar aus Billigländern, wie etwa der Tschechei.
Die Gewinnmargen für die Bestatter sind dabei mitunter gigantisch. So kann es etwa sein, dass ein Sarg aus Osteuropa für nur 50 Euro billigst importiert, dann aber vor Ort den Trauernden für 500 Euro angeboten wird.
Da die Preise von Anbieter zu Anbieter enorm schwanken, kann ich hier keine genauen Angaben machen. Leider haben Sie nach den gesetzlichen Regelungen in den meisten Bundesländern keine andere Wahl, als einen Sarg zu kaufen. Die Bestattung des Verstorbenen in einem Leichentuch oder Ähnlichem ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Bestehen Sie auf der Herausgabe von Wertgegenständen
Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Bestatter Eheringe oder Goldzähne an sich nahm, die er bei der Leiche fand. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen solche Wertgegenstände ausgehändigt werden. Prüfen Sie vor dem Anruf bei einem Bestatter, ob Ihr verstorbener Angehöriger solche Wertgegenstände bei sich hatte.
Überprüfen Sie die Rechnung des Bestatters kritisch
Viele Trauernde versäumen es, die Rechnung des Bestattungsunternehmens rechtzeitig zu prüfen. Dabei kommen bei den Abrechnungen unter Umständen durchaus Fehler und Irrtümer vor, die für Sie teuer sein können.
In einem Fall hat sich eine Hinterbliebene gewundert, dass für das Anzünden einer Kerze ca. 80 Euro berechnet wurden. Auch für das Abspielen von Trauermusik per CD werden mitunter horrende Preise berechnet.
Wie in jeder Branche gilt auch im Bestattungswesen: Der „Verbraucher“ bestimmt, was die Anbieter sich alles erlauben können. Wären mehr Trauernde preisbewusst und kritisch, würde sich so mancher Misstand im Bestattungswesen sicher von selbst beheben.
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