Für Beamte gelten hinsichtlich ihrer Krankenversicherung noch einmal ganz andere Regelungen als bei privat oder gesetzlich Versicherten. In der Regel sind Beamte privat versichert und haben zusätzlich zu ihrem Versicherungstarif noch Anspruch auf staatliche Beihilfe. Diese Beihilfe gilt dabei nicht nur für sie, sondern auch für Ehepartner und Kinder. Der Anspruch bleibt bis ins Rentenalter bestehen.
Beamte kriegen einen Teil ihrer Krankheitskosten erstattet
Da Beamte in einem besonderen Verhältnis zu ihrem staatlichen Dienstherren stehen, das öffentlich-rechtlich geprägt ist, gelten für sie auch besondere Regeln, was ihren Gesundheitsschutz angeht. Bundesbeamte erhalten beispielsweise 50 % ihrer Krankheitskosten erstattet, den verbleibenden Teil müssen sie selbst absichern. In der privaten Krankenversicherung gibt es dafür besondere Tarife.
Neben den Bundesbeamten selbst kann auch ihre Familie auf die Beihilfe im Krankheitsfall zurückgreifen. 70 % der Krankheitskosten bekommt die Ehefrau des Beamten erstattet, wenn sie über ihn mit versichert ist und 80 % gibt es für die Kinder. Hat der Beamte zwei oder mehr Kinder, die bei der Beihilfe berücksichtigt werden können, so hat er einen Anspruch auf 70 % Kostenerstattung.
Verschiedene Beihilfeleistungen je nach Vorschriften
Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie maximal 25 Jahre alt sind und kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Rentner erhalten ebenfalls 70 % ihrer Krankenkosten von der Beihilfe erstattet, wenn sie in ihrem Berufsleben Beamte waren.
Welche Leistungen aber genau in der Beihilfe enthalten sind ist von Fall zu Fall verschieden, da sich die Dienstherren nach Landes- oder Bundesvorschriften richten müssen. Ob nun Zahnersatz mit versichert ist, ob eine Chefarztbehandlung mit eingeschlossen ist oder ob jemand Anspruch auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus hat, hängt vom Einzelfall ab.
Beamte erhalten günstigere Tarife in der privaten Krankenversicherung
Beamte können dann anhand der Leistungen, die sie durch die Beihilfe erhalten, den für sie optimalen privaten Krankenversicherungstarif wählen, der alle Leistungen ergänzt, die sie sich wünschen. Dabei wird von den speziellen Beamtentarifen der nicht von der Beihilfe übernommene Anteil der Krankheitskosten abgedeckt.
Für welchen Umfang einer privaten Krankenversicherung sich ein Beamter genau entscheidet, bleibt ihm überlassen. Da ein Teil der Krankheitskosten von der Beihilfe getragen wird, sind die privaten Krankenversicherungstarife für Beamte meist günstiger als für angestellte Arbeitnehmer.
Diese Ersparnis sollte von den Beamten genutzt werden, um in einen ausgezeichneten Versicherungsschutz zu investieren. Die Tarifmöglichkeiten sind dabei sehr flexibel kombinierbar und vielfältig. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Anspruch auf Beihilfe nur in Ausnahmefällen besteht, ist ein privater Versicherungstarif für Beamte meist deutlich günstiger.
So erhalten Beamte ihr Geld
Um die Krankheitskosten durch die Beihilfe erstattet zu bekommen, müssen Beamte verschiedene Schritte gehen. Zunächst müssen Sie die Arztrechnung selbst bezahlen und diese dann als Kopie bei der Beihilfe einschicken. Die Erstattung des Rechnungsbetrags erfolgt nach einem festgelegten Prozentsatz, der in den Beihilfeverordnungen des Bundes beziehungsweise der Länder aufgeführt sind.
In diesen Beihilfeverordnungen sind alle Leistungen aufgeführt, für die ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Normalerweise bezieht sich dieser Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Die Rechnungsdokumente werden nach dem Ablauf einer Frist vernichtet und nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgeschickt.
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