Im Bauvertrag weder Unternehmer noch Bauherrn bevorteilen
Sobald man die einzelnen Vorteile der jeweiligen Vertragsart kennt, ist es natürlich verlockend, beide Regelwerke für einen Vertrag zu nutzen. Dies ist jedoch problematisch. Der Gesetzgeber achtet darauf, dass bei der Vertragserstellung weder der Bauherr, noch der Bauunternehmer bevorteilt wird.
Optimierten Bauvertrag gibt es nicht
Einen optimierten Bauvertrag, der die Vorteile von BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) innehat, gibt es somit nicht. Was jedoch bedingt möglich ist, ist das Abweichen in einzelnen, begrenzten Punkten, beispielsweise bei der Verjährungsfrist.
Anders ist die Sachlage jedoch bei der VOB/B, wenn der Verbraucher einzelne Klauseln für unwirksam hält. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes von 2008 können bei Verträgen mit privaten Bauherren trotz Geltung der VOB/B einzelne Vorschriften auf Wirksamkeit überprüft werden, da "die VOB/B nicht den Vorteil nur einer Vertragsseite verfolge und einen auf die Besonderheiten des Bauvertragsrechts abgestimmten, im Ganzen einigermaßen ausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen enthalte." (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.7.2008 – Az. VII ZR 55/07 – ).
Welche Klauseln genau einer gerichtlichen Prüfung unterliegen können, ist jedoch bis heute nicht klar formuliert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Rechtsprechung entsprechende Urteile fällen wird.
Beachten Sie die folgenden Punkte
In Anbetracht dieser Situation ist es ratsam, bei der Vertragserstellung auch auf folgende Punkte zu achten:
Versuchen Sie, einen Festpreis für möglichst lange Zeit zu vereinbaren, im Idealfall für 15 Monate. Legen Sie einen verbindlichen Fertigstellungstermin fest und vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitungen. Ferner sollten sie grundsätzlich auf Vorauszahlungen verzichten und nur nach Baufortschritt zahlen. Eine Hilfe ist dabei der Zahlungsplan der Makler- und Bauträgerverordnung.
Schließlich sollten Sie ihren Vertrag, wenn möglich noch vor Vertragsschließung, von einem Experten überprüfen lassen.
Die Lage im Baurecht ist momentan äußerst kompliziert und teilweise schwer durchschaubar. Es bleibt zu hoffen, dass kommende Urteile es zugunsten des Verbrauchers vereinfachen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie grundsätzlich auf die Vertragsart achten, mit dem Bauunternehmer richtig kommunizieren und den Vertrag prüfen lassen. experto.de informiert Sie natürlich über die weiteren Entwicklungen.
Mehr Wissenswertes zu Bauverträgen lesen Sie im Beitrag Unterschied zwischen BGH und VOB.