Ständige Erreichbarkeit: Was sind Ihre Rechte?

Leben Sie ein 24-Stunden-stand-by-Gefühl, weil Sie auch abends und am Wochenende erreichbar sein müssen? Wie viel davon ist Pflicht und wie viel sind "selbstgemachte Leiden"? Und sind Sie eigentlich verpflichtet, immer "ja" zu sagen?

Kennen Sie das? Sie freuen sich auf das Wochenende, doch in Ihrem Projekt hakt es gewaltig. Deswegen erklären Sie sich bereit, dass Sie auch am Wochenende im Notfall erreichbar sind. Bereits Freitagabend nach 22 Uhr klingelt es das erste Mal und auch beim Wochenendeinkauf sind Sie mehr am Telefonieren als am Einkaufen.

Ihre Familie ist ziemlich abgenervt und beim Kegeln wissen Sie auch nicht so genau, ob Sie sich eher wichtig fühlen sollen, weil Sie mehrfach angerufen werden oder ob Sie einfach eingestehen sollen, dass Sie sich das so nicht gedacht haben. "Was soll ich tun", rechtfertigen Sie sich, "wenn mein Chef mich fragt, ob ich auch am Wochenende erreichbar bin? Da kann ich ja schlecht nein sagen." Doch stimmt das eigentlich?

Die meisten Berufstätigen sind auch abends erreichbar
Tatsache ist: In Deutschland ist der Feierabend längst nicht mehr "heilig": Zwei Drittel der deutschen Berufstätigen sind auch in der Freizeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte per Internet und Handy erreichbar – ein Drittel sogar Spätabends und am Wochenende.

Lediglich 32 Prozent der Berufstätigen sind nur in Ausnahmefällen oder gar nicht nach Feierabend zu erreichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands Bitkom. Vielleicht führt dies dazu, dass ein Gefühl entsteht, erreichbar sein zu müssen. Da ist es ein erster Schritt, zu überprüfen, wie die Rechtslage ist.

Kennen Sie Ihre Rechte als Arbeitsnehmer?
Erst einmal besteht arbeitsrechtlich für Arbeitnehmer keinerlei Verpflichtung, während der Freizeit per E-Mail oder Handy erreichbar zu sein. Die Ausnahme dieser Regel ist, wenn eine Rufbereitschaft vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer wie vorher detailliert geregelt, auf Abruf zur "unverzüglichen Arbeitsaufnahme" in der Lage sein. Das ist dann in der Regel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder auch mündlich vereinbart worden.

In vielen Berufen ist eine Rufbereitschaft Bestandteil des Jobs. Bei Büroberufen kommt es allerdings auf die Art der Tätigkeit sowie auf die Bezahlung an. Wer beispielsweise im technischen Support tätig ist, hat oft Rufbereitschaftsklauseln im Arbeitsvertrag. Für alle anderen gilt: Wenn Verfügbarkeit erwartet wird, ist es in der Regel auch vertraglich geregelt. In den Arbeitsverträgen von gut bezahlten Experten sowie Führungskräften kann eine Rufbereitschaft beispielsweise pauschal abgegolten sein.

Vielleicht kennen Sie ja die Rechtslage und wissen, dass Sie "eigentlich" abends und am Wochenende nicht erreichbar sein müssen? Überprüfen Sie in Teil 2 mögliche Gründe für die ständige Erreichbarkeit und lesen Sie meine Anregungen dazu.