Mit der Angabe eines kleineren Einkommens kommen Sie zwar zu einer günstigen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, müssen aber auch in Kauf nehmen, dass Sie nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Künstlersozialversicherung wird nun jährlich mindestens 5 % der Versicherten auffordern, ihr tatsächliches Einkommen mit den Einkommensteuer-Bescheiden der letzten 4 Jahre nachzuweisen. Wird die Mitwirkung verweigert oder wird ein Missbrauch festgestellt, drohen ab dem Beitragsjahr 2007 Zuschuss-Rückzahlungen.
Schwerwiegende Abweichungen können (wie zuvor) Bußgelder oder gar den Ausschluss aus der Künstlersozialversicherung nach sich ziehen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Als Selbstständige/r können Sie nie sicher sein, wie viel Sie wirklich verdienen werden, und zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie nach wie vor nicht zurück. Wenn Sie während eines Jahres merken, dass Sie Ihre Schätzung weit übertreffen, so können Sie Ihren Gewinn nach Jahresende noch ganz legal mit einer Ansparabschreibung drücken.
Oder Sie ändern noch Ihre Schätzung fürs laufende Jahr – aber erst, wenn Sie sich Ihres höheren Gewinns sicher sind.
Künftig prüft zudem die Deutsche Rentenversicherung, ob Arbeitgeber die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten. Das betrifft Unternehmen, die typischerweise Künstler und Publizisten beauftragen, z. B. Verlage, Kunsthändler und Medienanstalten. Weitere Informationen: www.kuenstlersozialkasse.de.