Kann ein Ausbildungsbetrieb eine neue Probezeit vereinbaren?

Wechselt ein Azubi den Ausbildungsbetrieb, dann muss er eine neu Probezeit überstehen. Was aber, wenn er schon im 3. Ausbildungsjahr beschäftigt ist? Ist dann eine Probezeit noch angemessen? Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein bringt Aufklärung (Az. 4 Sa 120/10 vom 12.8.2010).

Manche Auszubildenden haben wirklich Pech in der Ausbildung. So auch ein angehender Tischler, der nach einem Berufsgrundbildungsjahr direkt im 2. Ausbildungsjahr in die Ausbildung einstieg. Die Probezeit war kein Problem. Ein Problem gab es erst nach einem Jahr: Der Ausbildungsbetrieb konnte und wollte ihn nicht mehr weiter beschäftigen. Es gäbe nicht genügend Arbeit für Tischler, war die Begründung. 

Allerdings war schnell ein neuer Ausbildungsbetrieb gefunden, um das 3. und letzte Ausbildungsjahr zu absolvieren. Es wurde erneut eine Probezeit vereinbart und genau die wurde dem Azubi zum Verhängnis: Der Betrieb kündigte innerhalb dieser Probezeit, was der Azubi allerdings nicht akzeptieren wollte. Seiner Ansicht nach war eine erneute Probezeit – und dann noch im 3. Ausbildungsjahr – nicht rechtens.

LAG: Ausbildungsbetrieb im Recht – erneute Probezeit nicht unangemessen 
Das Landesarbeitsgericht (LAG) sah das allerdings anders. Der neue Ausbildungsbetrieb hat das Recht, den Azubi selbst auf eine Eignung hin zu prüfen. Dazu bedarf es einer Probezeit. Die kann auch im vollen Umfang nach dem Berufsbildungsgesetz, also 4 Monate, genommen werden. Das sei nicht unangemessen in Anbetracht des Vertrages, der in diesem Fall nur 12 Monate umfasste. 

Für Sie als Ausbildungsbetrieb bedeutet das generell: Übernehmen Sie Azubis von anderen, beispielsweise insolventen Unternehmen, vereinbaren Sie erneut eine Probezeit. Das ist im Übrigen nicht nur Ihr Recht, sondern (im Umfang von 1-4 Monaten) sogar Ihre Pflicht. Das Berufsbildungsgesetz lässt dem Betrieb hier in der Tat keine Wahl.