Der Notfallplan für GmbH-Geschäftsführer

Werden Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH plötzlich handlungsunfähig, ohne dass Sie für einen Notfall vorgesorgt haben, gerät Ihre GmbH unweigerlich in die Krise. Wie Sie für fast alle Fälle - im privaten und betrieblichen Bereich - mit einem Notfallplan vorsorgen, damit Ihr Lebenswerk nicht zu Grunde geht, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
Warum ein Notfallplan so wichtig ist
Stellen Sie sich vor, Sie würden auf dem Weg zu einem Kunden Ihrer GmbH mit dem PKW verunglücken und ins Koma fallen. Niemand in Ihrer Familie oder von Ihren Mitarbeitern weiß, wie es wirklich weitergehen soll. Ihre GmbH ist erst einmal führungslos. Ihre Familie ist geschockt und mit der Situation überfordert.
Ein Notfallplan sichert die Handlungsfähigkeit Ihrer GmbH
Als Gesellschafter-Geschäftsführer wollen Sie, dass Ihre GmbH – auch wenn Sie längere Zeit oder sogar für immer ausfallen sollten – handlungsfähig bleibt, weil
  • Sie Ihre Familie finanziell absichern wollen,
  • Sie Verantwortung für Ihre Mitarbeiter haben und
  • Sie Ihre persönliche Zukunft nicht gefährden wollen.

Vorsorge für die Familie
Sie möchten im Vorfeld Ihre Angehörigen durch klare Anweisungen im Notfall schützen und vorbereiten, weil

  • Sie Ärger und Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden wollen und
  • sich selbst im Notfall absichern möchten.

Deshalb führt an einem umfassenden Notfallplan kein Weg vorbei. Mit einem Notfallplan sorgen Sie dafür, dass zumindest das tägliche Geschäft erst einmal weiterlaufen kann, und sichern so den Bestand der GmbH.

Notfallplan erstellen: Vorüberlegungen in der GmbH
Folgende Überlegungen sollten Sie anstellen, bevor Sie mit dem eigentlichen Notfallplan beginnen. Sprechen Sie darüber unbedingt mit einer Vertrauensperson, um nichts zu übersehen.

Hier besteht Regelungsbedarf:

  • Wer kann und soll Sie im Ernstfall vertreten?
  • Wer soll über die Konten der GmbH verfügen dürfen?
  • Gibt es mit Ihren Kunden ungeschriebene Sondervereinbarungen?
  • Enthält die GmbH-Satzung Regelungen über die Nachfolge des Gesellschaftsanteils und die Vertretungsmöglichkeiten?
  • Wer soll Nachfolger werden?

Erstellen Sie einen Notfallordner
Sinnvoll ist die Erstellung eines Notfallordners. Darin bewahren Sie auf:

  • die wichtigsten Unterlagen für die Geschäftsführung und Ihre Familie,
  • Adressen wichtiger Ansprechpartner und Bevollmächtigter,
  • grundlegende Anordnungen dazu, was zu tun ist, wenn Sie selbst plötzlich keine Entscheidungen mehr treffen können.

Ihre nahen Familienangehörigen – vor allem Ihr Ehepartner und ab einem bestimmten Alter auch Ihre Kinder – müssen wissen, wo Sie Ihren Notfallplan und den dazugehörigen Notfallordner aufbewahren. Bewahren Sie ihn in der GmbH oder zu Hause auf. Eine zweite Version deponieren Sie sicherheitshalber bei einem Vertrauten, z. B. dem Steuer- bzw. Rechtsberater Ihrer GmbH.