Berufsunfähigkeit: Rente rechtzeitig beantragen

Die Unterschiede zwischen den – zumeist höheren Leistungen – einer Krankentagegeldversicherung und denen einer Berufsunfähigkeitsversicherung könnten manch längerfristig Erkrankten dazu verleiten, eine sich abzeichnende Berufsunfähigkeit zu ignorieren und die Antragstellung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verschleppen. Warum Sie das nicht tun sollten, lesen Sie hier.

Wer ernsthaft erkrankt ist und absehen kann, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht möglich sein wird, sollte rechtzeitig bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung einen Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit stellen.

Der Grund: Geht die Krankentagegeldversicherung von einer Berufsunfähigkeit aus, stellt sie ihre Leistungen ein. Als berufsunfähig gilt im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung derjenige, der seinen Beruf nur noch zu höchstens fünfzig Prozent ausüben kann. Krankentagegeld ist dafür vorgesehen, eine nur vorübergehende Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern.

Wartet der Versicherte, bis die Krankentagegeldversicherung ihre Leistungen eingestellt hat und wendet sich erst jetzt an die Berufsunfähigkeitsversicherung, erhält er während der unter Umständen sehr langen Zeit der Antragsprüfung gar kein Geld – eine Situation, die zu bedrohlichen finanziellen Problemen führen kann.

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente kann zurückgenommen werden

Diese Lücke sollte daher so kurz wie möglich gehalten werden. Es schadet überhaupt nicht, wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente frühzeitig gestellt wird. Denn sollte sich herausstellen, dass der Betroffene doch wieder in den Beruf zurückkehren kann, kann er seinen Rentenantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos zurücknehmen.

Erkennt die Versicherung die Berufsunfähigkeit an, wird sie zu den vereinbarten Konditionen leisten, auch rückwirkend. So weit so gut, doch wer während einer zahlungslosen Zeit Schulden angehäuft hat, da die laufenden Lebenshaltungskosten irgendwie bestritten werden mussten, dem hilft womöglich auch die Nachzahlung wenig.

Vor allem dann, wenn der Beginn der Berufsunfähigkeit für einen Zeitpunkt festgestellt wird, zu dem noch Krankentagegeld gezahlt wurde, das bereits ausgegeben ist. Die Krankentagegeldversicherung wird – zu Recht – zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern.

Wenn Berufsunfähigkeitsversicherer und Krankentaggeld-Versicherer streiten

Besonders knifflig wird es, wenn Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung die Lage unterschiedlich beurteilen. Etwa, wenn die Krankentagegeldversicherung ihre Leistungen mit dem Hinweis auf Berufsunfähigkeit einstellt, die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeit aber nicht anerkennt.

Hier bleibt häufig nur noch der Gang zum Gericht. Der Betroffene sollte unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen, der in versicherungsrechtlichen Fragen versiert ist. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein nennt Adressen.

Eine Möglichkeit, derartige Schieflagen zu umgehen, kann darin bestehen, beide Versicherungen bei ein und demselben Versicherungskonzern abzuschließen. Häufig garantieren die Versicherer dabei, solche Fragen untereinander zu klären, so dass dem Versicherten keine finanziellen Nachteile entstehen.