Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit – wo liegt der Unterschied?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, kann es sein, dass Ihnen als günstigere Alternative eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Doch bestehen hier gravierende geldwerte Unterschiede, die Sie beachten sollten.

Wie sind Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit genau unterschieden?
Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit bezieht sich darauf, keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben zu können. In der Regel geht man davon aus, dass diese vorliegt, wenn keine entsprechende Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann, sei es nur aus gesundheitlichen Gründen oder zusätzlich mangels Kenntnissen und Fähigkeiten.

Der Begriff der Berufsunfähigkeit bezieht sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen auf den tatsächlich ausgeübten Beruf in seiner individuellen Ausgestaltung.

Es geht dementsprechend bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise nicht um den Bäcker im Allgemeinen, sondern auf die tatsächlich als Bäcker ausgeübte Tätigkeit, die sich durchaus sehr unterscheiden kann. Der Bäcker, der täglich in der Backstube steht, schwere Mehlsäcke bewegen muss und Bleche in den Ofen schieben muss, ist ganz anderen Belastungen ausgesetzt, als der Bäcker in der Brotfabrik, der die Teigmischung am Computer programmiert, während die diversen Mehlsorten automatisch in richtiger Dosierung in die Knetmaschine gefüllt werden.

Es ist also auch nicht der bei Vertragsschluss im Antrag angegebene und zu diesem Zeitpunkt ausgeübte Beruf während der gesamten Vertragslaufzeit versichert, sondern die tatsächlich zum vermeintlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit.

Was bedeutet das im Leistungsfall?
Oft enthalten die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Verweisungsklausel, das heißt, es wird nicht nur berücksichtigt, welche Tätigkeit tatsächlich in gesunden Tagen ausgeübt wurde. Vielmehr geht es darum, ob nicht auch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann, die der Versicherte aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausübt oder ausüben könnte.

Diese Fragen ergeben sich in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung in diesem Umfang nicht. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet sich daher für Versicherte an, die (noch) keinen Beruf haben, wie etwa Schüler oder für Personen, die wegen bestehender gesundheitlicher Einschränkungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Als Faustregel gilt, man ist eher berufsunfähig als erwerbsunfähig.

Tipp: Sie sollten sich auf jeden Fall gegen Berufsunfähigkeit versichern, am besten mit mehreren Verträgen mit jeweils relativ niedriger Rente bei verschiedenen Versicherern absichern. Hohe Gesamtleistungssummen bedeuten nicht nur eine strengere Prüfung der Leistungsvoraussetzungen (der Versicherer kann auf seine Kosten sogar fachärztliche Begutachtungen verlangen), sondern auch eine erheblich längere Bearbeitungszeit.