Wie lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Günstige Konditionen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können sich doppelt lohnen, da diese darüber entscheiden, ob Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeit von der Steuer absetzen können. Angestellte mit einer jährlichen Versicherungsprämie bis 1.900 Euro, sowie Selbstständige die bei der Krankenversicherung unter 2.800 Euro Jahresprämie liegen, erfüllen die Voraussetzungen für die Anrechnung der Berufsunfähigkeit.
Aber auch weitere Faktoren sollten Beachtung finden, damit Sie die Prämien nur von der Steuer absetzen, wenn es für Sie mit spürbaren Vorteilen verbunden ist.
Alleinstehende, unverheiratete Angestellte mit einem Verdienst von mehr als 20.700 Euro sollten ebenso von einer steuerlichen Aufführung absehen, wie verheiratete Alleinverdiener, dessen Einkommen über 41.400 Euro liegt.
Bei Selbstständigen sind die Voraussetzungen einfacher zu erfüllen, da andere Regeln gelten und Sie zum Beispiel als Verheirateter Versicherungsbeiträge aufführen können, wenn Sie jährlich mindestens 10.736 Euro für Ihren Versicherungsschutz ausgegeben haben.
Besonderheiten bei der steuerlichen Anrechnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Ob sich die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie mit einem steuerlichen Vorteil auswirkt, können Sie bereits beim Abschluss Ihrer Versicherungen kalkulieren. Mit der Kenntnis zur jährlichen Gesamtsumme, die Sie in der Steuererklärung abrechnen können, lassen sich Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung und Rentenversicherungen gezielt planen und entsprechend der Voraussetzungen für eine steuerliche Verrechnung abschließen.
Es empfiehlt sich, dass Sie das Gespräch mit einem Steuerberater suchen und vorab in Erfahrung bringen, ob die Prämien in Ihrem Fall in die Jahressteuererklärung einfließen oder ohne die Chance auf eine Steuerminderung von Ihnen bezahlt werden. Eine sehr gute Methode sind staatlich geförderte Versicherungen, die Sie nach dem Riester- oder Rürup-Prinzip abschließen. Beispielsweise können Sie eine private Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren, woraus sich automatisch Steuervorteile ergeben und Sie eine Möglichkeit erhalten, Ihre Prämien von der Steuer absetzen und am Jahresende vom Finanzamt Geld zurückbekommen zu können.
Fallstricke von Höchstbeträgen umgehen
Seit 2014 haben Steuerpflichtige die Chance, unabhängig von den oben aufgeführten Höchstsummen für Vorsorgeaufwendungen die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung zu integrieren. Eine staatlich geförderte BU-Versicherung können Sie immer von der Steuer absetzen, wenn Sie sich an die Bedingung einer lebenslangen Rentenzahlung halten.
Bei Auszahlung einer einmaligen Summe nach Ablauf der Versicherung entfällt Ihre Vergünstigung, sodass sich die Entscheidung für eine staatlich unterstützte BU nur wirklich lohnt, wenn Sie die lebenslange Rente anstatt einer Einmalzahlung der angesparten Summe zum Vertragsablauf wählen.
Egal, ob absetzbar oder nicht: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich
Der Verzicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht ratsam, auch wenn Sie die Prämien nicht von der Steuer absetzen können. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob ein Riester- oder Rürup-gefördertes Versicherungsmodell zu Ihrem Vorteil wäre und sich von der Steuer absetzen lässt. Ein Vergleich der unterschiedlichen BU-Versicherungen gibt Aufschluss und ist die ideale Basis, sowohl für Leistung im Versicherungsfall, als auch für die steuerliche Vergünstigung durch die Anrechnungsfähigkeit in Ihrer Steuererklärung zu entscheiden.
Welches Versicherungsmodell sich in Ihrem Fall lohnt, ob eine kombinierte BU mit einer privaten Rentenversicherung ratsam ist, oder ob Sie aufgrund Ihres Einkommens, beziehungsweise der Jahresprämie für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung auf staatlich geförderte Angebote setzen sollten, erläutert Ihnen ein Steuerberater anhand Ihrer persönlichen Ausgangssituation zur Berufsunfähigkeitsversicherung.