Steuerbegünstigt sind ab 2005 nur noch private Basis-Rentenversicherungen, die die strengen "Rürup"-Bedingungen erfüllen: Vereinbart werden muss eine lebenslange Rente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnt. Außerdem dürfen die Ansprüche aus dem Vertrag nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sein und außer der Leibrente darf kein Anspruch auf eine Kapitalzahlung bestehen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind die Beiträge zu diesen Policen als Altersvorsorgeaufwendungen" im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Zunächst im Jahre 2005 nur zu 60% und maximal 12.000 bzw. 24.000 Euro für Verheiratete, bis 2025 steigt dieser Satz dann auf 100% und maximal 20.000 bzw. 40.000 Euro. Wird das angesparte Geld später als Rente ausgezahlt, ist diese Rente mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter und liegt mit 65 Jahren bei 18%.
Lassen Sie sich das angesparte Geld als Einmalzahlung auszahlen, ist diese Einmalzahlung steuerpflichtig – nur, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird, gibt es die Hälfte des erzielten Zuwachses steuerfrei. Maßgebend ist das Alter des Versicherungsnehmers, nicht etwa der bezugsberechtigten Person und schon gar nicht der versicherten Person.