Diese Selbstauskünfte dürfen Sie von Mietinteressenten verlangen

Bei über 2 Mrd. Euro Mietausfällen in Deutschland müssen Sie bei jedem neuen Mietinteressenten genau wissen, woran Sie sind. Beabsichtigen sie Haustiere zu halten und mit wie vielen Personen genau wollen sie in die Wohnung einziehen? Beugen Sie Zahlungsausfällen aktiv vor, indem Sie schon im Vorfeld einer Vermietung die entsprechenden Informationen bei Ihren Mietinteressenten einholen.
Informationen über Mietinteressenten
"Beabsichtigen Sie Haustiere zu halten und mit wie vielen Personen genau wollen Sie in die Wohnung einziehen?" sind Fragen, die Sie vor Abschluss eines jeden Mietvertrags unbedingt klären sollten. Denn Versäumnisse an dieser Stelle rächen sich für Sie als Vermieter oft bitter.

Vor allem ist es natürlich die Zahlungsfähigkeit Ihrer Mietinteressenten, die Sie interessiert. Um diese genau prüfen zu können, sollte die Vorlage

  • einer Schufa-Selbstauskunft,
  • der drei letzten Gehaltsnachweise
  • und einer Mietschuldenfreiheitserklärung des bisherigen Vermieters
für Sie eine absolute Selbstverständlichkeit sein.
Mietinteressenten: Sichern Sie sich mit einer Selbstauskunft ab
Ebenso wichtig für Sie ist aber auch die Einholung einer Selbstauskunft. Hierbei braucht der Mietinteressent Ihnen allerdings nur solche Fragen zu beantworten, an deren Beantwortung Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse haben.
Ganz klar. Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, haben Sie stets ein berechtigtes Interesse daran, etwas über die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres künftigen Mieters zu erfahren.
Als Vermieter haben Sie zudem ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer in Ihrer Wohnung leben soll. Je mehr Personen es sind, desto größer ist die Abnutzung der Wohnung, was Sie bei der Mietkaution berücksichtigen müssen. Das Gleiche gilt für die Haltung von Haustieren. Alle Fragen, die Sie diesbezüglich an Ihre Mietinteressenten stellen, sind Ihnen erlaubt.
Ebenfalls von den Gerichten anerkannt ist Ihr Interesse, nur an Eheleute vermieten zu wollen. Aus diesem Grund dürfen Sie sich bei dem Mietinteressenten nach seinem Familienstand erkundigen. Nicht gestattet sind Ihnen dagegen alle Fragen, die sich auf das persönliche Lebensumfeld des Mietinteressenten beziehen, ohne dass sie eine direkte Bedeutung für das Mietverhältnis hätten.