Diese Frage im Vorstellungsgespräch kostet Sie bares Geld

Personalentscheidungen sind für Ihr Unternehmen wichtig und Fehler dabei werden schnell teuer. Kein Wunder, dass viele Arbeitgeber die Bewerber wirklich löchern. Aber alles hat Grenzen. Auf unzulässige Fragen darf der Bewerber nicht nur folgenlos lügen, Ihnen droht auch die Verpflichtung, Entschädigungen zahlen zu müssen. Und das kann Sie auch mal schnell 10.000 € kosten. Das muss ja nicht sein.

Eine zunächst nebenberuflich für ein Unternehmen tätige Frau wollte die wöchentliche Stundenzahl auf 40 Stunden erhöhen und dann die Leitung eines Standortes übernehmen.

Der Arbeitgeber schickte ihr im Oktober 2011 eine E-Mail mit dem Betreff "Berufs- vs. Familienplanung". Wie dem Arbeitgeber bekannt war, wollte die Mitarbeiterin heiraten. Er fragte – offenbar aus Erfahrungen in der Vergangenheit motiviert – ob "eine Schwangerschaft 2012 möglich bzw. gewollt sei". Für die Personalplanung sei von Bedeutung, ob die Mitarbeiterin dies für das nächste Jahr ausschließen könne.

Zu der geplanten Erhöhung der Stundenzahl mit Standortleitung kam es dann nicht. Dies – wie der Arbeitgeber ebenfalls im Oktober in einer weiteren E-Mail mitteilte – "insbesondere deshalb nicht, weil wir in den kommenden 12 Monaten mit einer Schwangerschaft bei Ihnen rechnen müssen (das zeigt einfach die Erfahrung in anderen Standorten – Heirat = Schwangerschaft)".

Im März 2012 war die Mitarbeiterin schwanger, nach verschiedenen Diskussionen einigte man sich auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum 29.02.1012.

Mitarbeiterin forderte zunächst über 28.000 € wegen Diskriminierung

Die Mitarbeiterin sah sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert (Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Ursprünglich sei ihr die Standortleistung und die erhöhte Stundenzahl zugesagt worden. Die Zusage sei jedoch wegen der bevorstehenden Heirat und der befürchteten Schwangerschaft nicht eingehalten worden. Sie errechnete sich Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen von 28.600 €.

Der Arbeitgeber begründete seine Entscheidung (natürlich) ganz anders. Die behauptete Zusage habe es nie gegeben. Ausschlaggebend seien vielmehr Umsatz- und Nachfragerückgänge an dem Standort gewesen.

Das Arbeitsgericht hat die Forderung nur teilweise anerkannt. Zurückgewiesen wurde die Forderung nach Schadensersatz wegen der nicht erhöhten Stundenzahl. Zugesprochen wurde der Mitarbeiterin dagegen eine Entschädigung wegen der unzulässigen Diskriminierung wegen des Geschlechts in Höhe von fast 11.000 €.

Und das völlig zu Recht. Denn natürlich geht die Frage der Familienplanung den Arbeitgeber nichts an. Und dass die Familienplanung auschlaggebend war, zeigte sich nachdrücklich in den E-Mails aus Oktober 2011. Diese waren taktisch nun wirklich nicht besonders glücklich.

Die Frage nach der Familienplanung dürfen Sie nicht stellen

Vermeiden Sie sowohl bei Vorstellungsgesprächen als auch bei Gesprächen und Diskussionen über andere Personalentscheidungen wie z.B. Beförderungen den Eindruck, dass die Familienplanung dabei eine Rolle spiele. Das betrifft sowohl direkte als auch indirekte Fragen oder solche Bemerkungen wie "das zeigt einfach die Erfahrung in anderen Standorten – Heirat = Schwangerschaft". Denn damit geben Sie den Mitarbeitern für Entschädigungsforderungen wertvolle Hinweise.