Vorsicht vor Wettbewerbsklauseln

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung der wechselseitigen Pflichten nach Ausscheiden des Arbeitnehmers gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie sind gem. §§ 74 ff. HGB auch zulässig. Leider sind sie aber oft so weitgehend, dass sie das Ende einer beruflichen Karriere bedeuten können. Worauf müssen Arbeitnehmer bei Wettbewerbsklauseln achten?