Auf Änderungen der Steuervorauszahlung vorbereitet sein

Die Höhe der Steuervorauszahlung, die Sie jedes Quartal leisten müssen, kann sich auch während des laufenden Jahres ändern - auch rückwirkend. Sie leisten immer so viel an Vorauszahlungen, wie im letzten Steuerbescheid festgelegt wurde. Dieser Vorauszahlungsbescheid kann aber jederzeit geprüft und verändert werden.

Steuervorauszahlung, Steuernachzahlung – alles auf einmal
Sogar eine nachträgliche Anhebung der Steuervorauszahlung ist möglich, wenn Sie in einem Jahr doch mehr Gewinn machen als erwartet. Haben Sie beispielsweise 2007 viel mehr Gewinn gemacht als 2006, mussten Sie Steuern nachzahlen. Mit der Umsatzentwicklung von 2008 und einer Schätzung des Umsatzes für 2008 wird die Vorauszahlung angepasst.

Und die Vorauszahlungen für 2009 natürlich ebenfalls – so dass Sie auf einen Schlag viele Tausend Euro an das Finanzamt zahlen sollen. Denn: Die nachträgliche Anhebung der Steuervorauszahlung wird nicht erst mit Abgabe der Steuererklärung für zukünftige Zahlungen fällig, sondern rückwirkend.

Eine Erhöhung der Steuervorauszahlung muss das Finanzamt veranlassen
Befinden Sie sich nun in der Situation, trotz der Krise ein Gewinner mit höherem Gewinn als letztes Jahr zu sein, können Sie sich bereits mit dem Gedanken an eine höhere Steuervorauszahlung vertraut machen. Von sich aus müssen Sie dem Finanzamt allerdings nichts mitteilen – Ihre laufenden Umsatzsteuererklärungen hat es ja auf dem Tisch. Das gilt auch, wenn Sie Existenzgründer sind und Ihren Gewinn dem Finanzamt gegenüber auf null Euro geschätzt haben!

Aber: Die zu wenig gezahlten Steuern sind irgendwann fällig – und dann auf einmal. Damit Sie die Nachzahlung nicht kalt erwischt, sollten Sie, wenn Sie feststellen, dass Ihre Steuervorauszahlung zu niedrig ist, bereits die entsprechenden Geldbeträge zurücklegen – beispielsweise auf ein Tagesgeldkonto, bei dem Sie noch von den Zinsen profitieren können.