Steuern sparen im Verein durch richtige Datenerfassung

Unachtsamkeiten in der datenerfassenden Buchführung Ihres Vereins können unnötige Zahlungen von Steuern an das Finanzamt verursachen. Neben einer vorschriftsgemäßen Buchführung im Verein muss Ihr Finanzverantwortlicher die Geschäftsvorgänge unmissverständlich für den Jahressteuerausgleich aufbereiten.

Das für die Steuern zuständige Finanzamt gibt die Aufbereitung Ihrer Geschäftsunterlagen für die Finanzkontrolle vor. Im Groben unterscheidet sich das Geschäftsgebaren Ihres Vereins in einen ideellen und in einen wirtschaftlichen Bereich. Der ideelle, gemeinnützige Bereich ist in der Regel steuerfrei. Für Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten müssen Sie bei Überschreiten der Freibeträge unter Umständen Steuern zahlen.

Aufbereitung und Unterteilung der Geschäftsvorgänge des Vereins zur Vermeidung der Zahlung unnötiger Steuern gegenüber dem Finanzamt:

1.    Ideeller Bereich (Einnahmen, Ausgaben)
2.    Vermögensverwaltung (Einnahmen, Ausgaben)
3.    Zweckbetriebe (Einnahmen, Ausgaben)
4.    Andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Einnahmen)
4.1. Gastronomie/Werbung (Ausgaben)

Detaillierte Unterteilung der Geschäftsvorgänge des Vereins zur Vermeidung der Zahlung unnötiger Steuern gegenüber dem Finanzamt:

1. Ideeller Bereich (Einnahmen)
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Eigenfinanzierungen, sonstige bezügliche Einnahmen.
 
1.1. Ideeller Bereich (Ausgaben)
Löhne/Gehälter, Beiträge an Verbände, Werterhaltung, Miete, Verwaltung, Spesen, Präsente, Reisekosten, Feiern, Kosten zur Ausübung des Vereinszwecks.

2. Vermögensverwaltung (Einnahmen)
Miete/Pacht, Zinsen/Kapitalerträge, Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt, sonstige bezügliche Einnahmen.

2.1. Vermögensverwaltung (Ausgaben)
Grundstückskosten, Umsatzsteuerzahlung an Finanzamt, Finanzverwaltungskosten, sonstige Ausgaben zur Vermögensverwaltung.

3. Zweckbetriebe (Einnahmen)
Eintrittsgelder, Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt, Veranstaltungskosten, sonstige Einnahmen aus Zweckbetrieben.

3.1. Zweckbetriebe (Ausgaben)
Veranstaltungskosten, Umsatzsteuerzahlung an Finanzamt, sonstige Ausgaben.

4. andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Einnahmen)
Getränke/Speisen, Werbeeinnahmen, allgemeine Verkaufserlöse, Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt, Veranstaltungskosten, Merchandising, sonstige Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten.

4.1. Gastronomie/Werbung (Ausgaben)
Getränke/Speisen, Werbeausgaben, Umsatzsteuerzahlung an Finanzamt, Merchandising, sonstige Ausgaben.

Aus den tabellarischen Datenerfassungen Ihrer Vereins-Buchführung muss hervorgehen zu welchem Bereich welcher Vorgang gehört.

5. Gesamtberechnung (Einnahmen, Ausgaben) nach Kalenderjahr

  • Bestand Vereinskonto
  • Bestand sonstige Geldmittel
  • Bestand Gesamtfinanzen
  • Gewinn/Verlust ideeller Bereich
  • Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung
  • Gewinn/Verlust Zweckbetriebe
  • Gewinn/Verlust andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
  • Gesamtsumme
  • Bestand Gesamtfinanzen
  • Differenz
  • Erläuterung, Klärung eventueller Differenzen

In den zur Vermeidung unnötiger Steuern wichtigen Gesamtaufzeichnungen für das Finanzamt muss zu ersehen sein, wie viel Geld für welchen Bereich und Bereichsvorgang eingenommen oder ausgegeben wurde. Anhand dieser Informationen berechnet das Finanzamt Ihre Be- oder Entlastungen zur Entrichtung von Steuern. 

Lesen Sie auch den bereits im VNR-Portal “Verein“ erschienenen Artikel Gegenüber Steuern steht jeder Verein in der Pflicht.