Kein Geld verschenken: Gehen Sie gegen falsche Steuerbescheide vor

Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, schätzt der Bund der Steuerzahler. Trotzdem, kommt der Steuerbescheid vom Finanzamt zurück, heften ihn viele unkontrolliert zu den Akten - und verschenken so womöglich Geld. Denn häufig werden im Bescheid Steuererstattungen zu niedrig oder Nachzahlungen zu hoch ausgewiesen. Prüfen Sie also jeden Steuerbescheid kritisch.

Das gilt für den Einkommensteuerbescheid genauso wie für den Umsatz- und ggf. Gewerbesteuerbescheid. Ist ein Steuerbescheid Ihrer Meinung nach falsch, können Sie innerhalb eines Monats dagegen vorgehen. Das können Sie auch ohne Steuerberater. Was Sie dabei tun müssen, lesen Sie hier.

So prüfen Sie Ihre Steuerbescheide
Lesen Sie zunächst die Kommentare am Ende des Steuerbescheids. Wenn das Finanzamt von Ihren Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist, finden Sie dort einen Hinweis darauf, welche Punkte betroffen sind.

Prüfen Sie dann die einzelnen Angaben im Steuerbescheid. Nehmen Sie dazu eine Kopie Ihrer Steuererklärung und vergleichen Sie diese Punkt für Punkt mit dem Bescheid.

Tipp: Haben Sie Ihre Steuererklärung mithilfe einer Software ausgefüllt, drucken Sie sich einen Muster-Steuerbescheid aus. Damit können Sie die Angaben einfacher vergleichen. Denn der ist genauso aufgebaut wie der Bescheid vom Finanzamt.

Fragen mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären
Hat das Finanzamt z. B. Betriebsausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, nicht anerkannt und finden Sie dafür keine ausreichende Erklärung im Steuerbescheid, sollten Sie den zuständigen Sachbearbeiter anrufen. Oft können Sie so schon Unklarheiten aus der Welt schaffen. Den Namen und die Telefonnummer des Sachbearbeiters finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

Schlichte Änderung ist telefonisch möglich
Stoßen Sie in Ihrem Steuerbescheid auf offensichtliche Fehler, z. B. Zahlendreher, können Sie die mit einer so genannten schlichten Änderung korrigieren lassen. Das ist sogar telefonisch möglich.

Vorteil gegenüber einem Einspruch: Der Steuerbescheid wird nur in den Punkten überprüft, für die Sie einen Änderungsantrag stellen. Bei einem förmlichen Einspruch wird dagegen noch einmal der gesamte Bescheid unter die Lupe genommen.  

Dabei kann das Finanzamt auch für Sie positive Fehler entdecken und den Bescheid zu Ihrem Nachteil ändern.

Wann Sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen sollten
Nicht immer werden Sie mit einem Telefonat mit dem Finanzamt Erfolg haben. Wenn Sie sich mit Ihrem Änderungswunsch dennoch im Recht fühlen, sollten Sie gegen den Steuerbescheid förmlich Einspruch einlegen. Sinnvoll ist das vor allem in den folgenden Fällen:

  • Das Finanzamt hat Ihrer Meinung nach zu hohe Nachzahlungen oder zu niedrige Steuererstattungen festgelegt.
  • Sie haben vergessen, Betriebsausgaben der Freibeträge anzugeben, und wollen das nachholen.
  • Beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof ist ein Verfahren anhängig, bei dem es um eine steuerliche Frage geht, die auch Sie betrifft. Begründen Sie Ihren Einspruch damit, halten Sie Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt offen. Sie können dann später automatisch von einem positiven Urteil profitieren.

Wichtig: Einen Einspruch sollten Sie immer begründen. Einsprüche ohne Begründung lehnt das Finanzamt nämlich in der Regel ab.

Beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung
Hat das Finanzamt mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung festgesetzt, müssen Sie diese auch bezahlen, wenn Sie Einspruch eingelegt haben. Dazu haben Sie einen Monat Zeit. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung können Sie aber zumindest erreichen, dass Sie den strittigen Betrag vorerst nicht überweisen müssen (§ 361 Abs. 1 Abgabenordnung).

Das Finanzamt muss dem Antrag allerdings auch zustimmen. Den Antrag stellen Sie direkt mit Ihrem Einspruch. Haben Sie mit Ihrem Einspruch keinen Erfolg, können Sie gegen den Steuerbescheid klagen. Das sollten Sie aber nur mit der Hilfe eines Steuerberaters tun.