So legen Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein

Fällt der Steuerbescheid nicht so aus, wie erwartet, heißt es: beim Finanzamt Einspruch einlegen. Doch wie legt man Einspruch gegen den Steuerbescheid ein? Welche Fristen sind zu beachten? Wie muss ein Einspruch aussehen?

Die wichtigste Frage, die sich jeder Steuerzahler stellen sollte, lautet:

Müssen Sie überhaupt Einspruch einlegen
?

Zur Beantwortung dieser Frage lohnt sich ein Blick auf die Punkte, wegen derer der Bescheid erst vorläufig erlassen wurde. Sollten diese Punkte durch Gerichtsentscheidungen geklärt werden, profitiert der Steuerzahler: Die günstigsten Entscheidungen werden automatisch gewertet. Die Notwendigkeit eines Einspruchs entfällt.

Welche Fristen gelten zum Einspruch einlegen?

Wer einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen möchte, hat die Frist von einem Monat zu beachten. Sie beginnt mit der Zustellung des Briefes durch das Finanzamt. Ab Ausstellung des Schreibens werden drei Werktage für die Zustellung berechnet. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die einmonatige Frist. Sollte das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Eine Ausnahme von der Monatsfrist liegt dann vor, wenn das Finanzamt dem Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt hat. In diesem Fall verlängert sich die Frist zum Einspruch einlegen auf ein Jahr.

Wie hat ein Einspruch auszusehen?

Ein Einspruch muss in schriftlicher Form beim Finanzamt eingehen. Empfehlenswert ist eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwort. Die Formulierung des Einspruchsschreibens bleibt Ihnen frei überlassen. Einfacher ist die Nutzung einer Vorlage, wie sie zahlreich im Internet zu finden sind.

Zwar ist eine ausführliche oder sogar rechtliche Begründung des Einspruchs nicht vorgeschrieben, doch der Steuerzahler sollte dem Amt möglichst detailliert erklären, warum er dem Bescheid nicht zustimmt. Desto mehr Fakten der Steuerzahler zur Untermalung seines Standpunktes benennen kann, desto wahrscheinlicher ist eine Zustimmung seitens des Finanzamtes. 

Kann ein neuer Steuerbescheid zu Ungunsten des Zahlers ausfallen?

Hat das Finanzamt den Einspruch erhalten und geprüft, kann es unter Umständen dazu kommen, dass auch andere Sachverhalte neu bewertet werden. So kann das Amt zum Beispiel feststellen, dass eine Vergünstigung unrechtmäßig gewehrt wurde. Dies kann von den Beamten rückgängig gemacht werden. Somit kann der neue Bescheid tatsächlich schlechter ausfallen, als der erste, gegen den Einspruch eingelegt wurde. 

Wie wird eine Verschlechterung des Bescheids verhindert?

Wenn eine Verschlechterung des Steuerbescheids droht, ist das Finanzamt dem Steuerzahler gegenüber in der Mitteilungspflicht. In diesem Fall darf der Steuerzahler seinen Einspruch zurücknehmen. Damit behält der ursprüngliche Steuerbescheid seine Gültigkeit.

Sind bei Einspruch Steuern nachzuzahlen?

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung auf etwaige Nachzahlungen. Wer laut Bescheid zahlen muss, muss in der vorgegebenen Frist zahlen. Erst, wenn ein neuer Steuerbescheid die Nachzahlung aufhebt, wird die Nachzahlung zurückerstattet.

Steuerbescheide sind sofort vollziehbar. Beim Einspruch einlegen muss gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehbarkeit der Zahlung beantragt werden. Ein Satz wie "Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides" reicht dazu aus.