Gewerbeimmobilien: Bei der Baufinanzierung winken Besonderheiten

Nicht nur Privatpersonen wollen Immobilien bauen oder kaufen, sondern auch Unternehmer. Um von der Bank eine Baufinanzierung für eine Gewerbeimmobilie zu erhalten, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Der Traum vom eigenen Haus ist für viele Privatleute ein Lebensprojekt, das sie sich irgendwann erfüllen wollen. Eine Finanzierung dieses Traums funktioniert meist nur mithilfe einer Bank, die das nötige Kapital ergänzt und den Kauf oder Bau der Immobilie erst möglich macht.

Dabei gibt es nicht nur Personen, die sich zum Wohnen eine Immobilie kaufen möchten. Auch im gewerblichen Bereich werden konstant Immobilien gebaut, die ebenfalls finanziert werden wollen. Möchte sich also jemand seine eigenen Lager- oder Produktionshallen, Bürogebäude, Praxisräume, Ladenlokale oder ein Atelier bauen, ist dafür in der Regel auch eine Finanzierung nötig.

Eine gründliche Überprüfung ist obligatorisch

Bei einem Kreditantrag für eine gewerbliche Baufinanzierung werden der Antragssteller und sein Umfeld einer gründlichen Prüfung unterzogen. Der Zweck des Vorhabens entscheidet wie auch die Bonität des Antragsstellers über die Bewilligung eines Kredits.

Für die Risikobewertung muss der Unternehmer seine Bilanzen und Unternehmenszahlen der letzten drei Jahre vorlegen. Anhand dieser Unterlagen bewertet ein Kreditinstitut, wie erfolgreich das geplante Unterfangen sein könnte.

Hard und Soft Facts entscheiden über die Genehmigung der Baufinanzierung

Zusätzlich werden das Branchenumfeld, lokale Besonderheiten und die allgemeine wirtschaftliche Lage unter die Lupe genommen, um die Geschäftsaussichten noch besser zu beurteilen. Ein Businessplan kann der Bank helfen, die geplante Entwicklung des Geschäfts zu bewerten. Diese Faktoren werden im Gegensatz zu den Unternehmenskennzahlen und der Bonität (den Hard Facts) Soft Facts genannt.

Je nach Branche und bei einem zu geringen Eigenkapital müssen sich Bauherren allerdings kaum mehr Hoffnung auf eine Finanzierung machen – bei manchen Vorhaben sagt die Bank von vorneherein nein. Welche Beträge oder Branchen das sind ist unterschiedlich – je nach Standort können ganz unterschiedliche Richtungen betroffen sein.

Über verschiedene Institute ist eine Förderung möglich

Je unsicherer die Entwicklung des Unternehmens und der Erträge ist und je geringer das Eigenkapital ausfällt, desto höher ist in jedem Fall die Chance für eine schlechte Risikobewertung. Eigenkapital bedeutet dabei nicht zwangsläufig Bar- oder Anlagevermögen, wie es bei einer privaten Finanzierung häufig zählt. Auch Betriebsmittel und Unternehmensvermögen können als Eigenkapital angesehen werden.

Gewerbetreibende, die eine Gewerbeimmobilie bauen wollen, können sich wie auch Privatpersonen unter Umständen fördern lassen. Mit einem Gründerdarlehen oder der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten Unternehmer gute Konditionen oder Zuschüsse bei einem Kredit. Um die Förderung aber tatsächlich zu erhalten müssen teilweise komplexe Voraussetzungen erfüllt sein.

Überprüfung dient der Absicherung – auch für den Antragssteller

Wichtig ist, dass sich angehende Gewerbeimmobilienbesitzer gründlich über die verschiedenen Angebote am Markt informieren. So bietet jede Bank andere Konditionen an, mit denen eine Baufinanzierung deutlich teurer oder deutlich günstiger werden kann (je nach Angebot).

Unabdingbar für ein Baudarlehen für eine Gewerbeimmobilie ist in jedem Fall ein gut laufendes Geschäft. Bei schwachen Zahlen oder einer unklaren Entwicklung stehen die Chancen auf die Baufinanzierung mithilfe einer Bank schlecht.

Antragssteller sollten die gründliche Prüfung ihrer Situation als Absicherung verstehen. Bei einem schlecht laufenden Geschäft einen Kredit zur Baufinanzierung aufzunehmen, kann die Insolvenz oder den persönlichen Ruin bedeuten. Dass nur liquide Unternehmen eine Baufinanzierung erhalten ist nachvollziehbar und sowohl im Sinne der Bank als auch des Unternehmers.

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