Feiertagszuschläge: Welchen Einfluss hat der Arbeitsort?

Feiertagszuschläge sind oftmals sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber interessant, da diese steuer- und sozialversicherungsfrei sein können. Aber wann ist ein Feiertagszuschlag fällig?

Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich Anspruch auf Feiertagszuschläge. Feiertagszuschläge müssen Sie als Arbeitgeber dann zahlen, wenn sich das aus einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergibt. Feiertagszuschläge knüpfen in der Regel an das Vorliegen eines gesetzlichen Feiertages an. Es gibt in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Feiertage. Und genau da gibt es oft Probleme bei der Abrechnung der Feiertagszuschläge.

Beispiel, welchen Einfluss der Arbeitsort auf die Feiertagszuschläge hat
Hans Maier ist bei einer Firma in Hamburg angestellt, arbeitet zurzeit aber auf Montage in Bayern. Der Arbeitsvertrag sieht Feiertagszuschläge für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen vor. In Bayern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag, in Hamburg nicht. Was gilt jetzt bei der Abrechnung?

Solange Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen, ist entscheidend, ob ein Tag am konkreten Arbeitsort gesetzlicher Feiertag ist oder nicht. Im Beispielsfall müssten Sie Herrn Maier also Feiertagszuschläge zahlen, falls er an Allerheiligen in Bayern arbeitet.

Tipp für die Abrechnung von Feiertagszuschlägen
Informationen zu den einzelnen Feiertagen und der Frage, in welchem Bundesland ein Feiertag gesetzlicher Feiertag ist, finden Sie z. B. auf der Internetseite Schulferien.org.