von Ann-Christin Weber, veröffentlicht in Hobby & Freizeit
Was ist ein Scoring-Verfahren? Wie kommt es bei der Übermittlung von Kundendaten zum Einsatz?
Das Scoring-Verfahren ist eine Methode, bei der anhand mathematisch-statistischer Mittel die Wahrscheinlichkeit gemessen wird, mit der eine bestimmte Person ein bestimmtes Verhalten zeigt. Man will damit das Verbraucherverhalten abschätzen können. Beispielsweise haben Unternehmen bei der Vergabe von Krediten ein Interesse daran, die Wahrscheinlichkeit zu ermitteln, ob der Kredit eines Kunden zurückgezahlt wird.
Auch beim Abschluss von Miet- und Versicherungsverträgen kommen Scoring-Verfahren zum Einsatz. Um Forderungsausfälle abzusichern, leiten Unternehmen die Kundendaten an externe Auskunfteien wie Inkassounternehmen oder Kreditversicherungen weiter, damit diese die Ermittlungen aufnehmen und Berechnungen erstellen können.
Dies geschieht bereits dann, wenn eine fällige, noch nicht ausgeklagte oder rechtssicher festgestellte Forderung des Unternehmers gegen den Kunden besteht. Damit sind die Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) betroffen.
Übermittlung von Kundendaten: Nutzen des Verbrauchers
Unternehmen befürchten aufgrund der ab dem 1.4.2010 geltenden Neuregelungen eine erhebliche Erschwerung des Forderungsmanagements. Manche Unternehmen prognostizieren eine nahende "Insolvenzwelle“. Verbraucher hingegen genießen einen erhöhten Datenschutz.
Unternehmen werden dazu gezwungen, ihr Mahnwesen zu überprüfen und die Regeln einzuhalten. Sie sind gegenüber dem Kunden angehalten, Fristen zu beachten und ihn über die Datenübermittlung an externe Dienstleister ordnungsgemäß zu unterrichten.
Übermittlung von Kundendaten: Was bleibt und was ändert sich?
Es muss sich bei der Forderung des Unternehmers gegenüber dem säumigen Kunden um eine Forderung handeln, bei der trotz Fälligkeit die Leistung noch nicht erbracht wurde. Die Datenübermittlung muss dem Unternehmen oder einem Dritten zur Wahrung eines berechtigten Interesses dienen.
In der Praxis dürften diese Anforderungen für das Unternehmen kein Hindernis darstellen. Anders hingegen sieht es für Unternehmen bei folgenden Neuregelungen aus:
Letzteres bedeutet für Sie: Als säumiger Kunde können Sie beim Bestreiten einer Forderung, gleichgültig aus welchem Grund, die Datenübermittlung stoppen.
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Gast
06. Mai 2010, 11:53, im Forum Hobby & Freizeit
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