Exkurs Zertifikate: Die Put-Option
Der Käufer einer Put-Option (= Verkaufsoption) hat das Recht; aber nicht die Pflicht, innerhalb eines bestimmen Zeitraums (sog. "amerikanische Optionen") oder an einem bestimmten Zeitpunkt (sog. "europäische Optionen") einen bestimmten Basiswert oder auch "Underlying" ( z. B. Aktie, Index, Devisen, Zinsen) zu einem vorher festgelegten Preis (Strike-Preis) und in einer festgelegten Menge zu verkaufen.
Er wird dieses Recht in der Regel nur dann ausüben, wenn der aktuelle Preis des Underlyings unter dem vereinbarten Strike-Preis liegt. Beispiel: Der Käufer der Put-Option hat das Recht, die XYZ-Aktie zu 100 Euro verkaufen zu können. Bei einem angenommenen Börsen-Kurs der XYZ-Aktie von 70 Euro wird der Inhaber der Option von seinem Recht Gebrauch machen.
Der Verkäufer der Put-Option ist zur Abnahme des Basiswertes verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die sog. "Optionsprämie" vom Käufer der Option. Er wird auch "Stillhalter in Geld" genannt, muss er doch bis zur Ausübung der Option bzw. bis zum Ablauf der vereinbarten Frist stillhalten und entsprechend Geld für den Ankauf vorhalten.
In der Praxis allerdings wird das Underlying, sollte der Preis unter den Strike-Preis gefallen sein, in der Regel nicht tatsächlich geliefert. Der Verkäufer der Put-Option bezahlt dem Käufer einfach die Differenz zwischen dem Strike-Preis und dem Preis, den das Underlying zum festgelegten Zeitpunkt hat (sog. "Barausgleich")
Exkurs Zertifikate: Die Call-Option
Eine Call-Option (= Kaufoption) ist eine Option, bei welcher der Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht hat, innerhalb eines bestimmen Zeitraums (sog. "amerikanische Optionen") oder an einem bestimmten Zeitpunkt (sog. "europäische Optionen" ) ein bestimmtes Underlying zu einem im Voraus festgelegten Preis (=Ausübungspreis, Strike-Preis) in einer festgelegten Menge zu kaufen.
Er wird sein Recht nur dann sinnvoll ausüben, wenn der Preis des Underlyings über dem Ausübungspreis liegt. Beispiel: Der Käufer der Call-Option hat das Recht, die ABC-Aktie zu 80 Euro kaufen zu können. Bei einem unterstellten Börsenkurs für die ABC-Aktie von 145 Euro wird er sein Recht ausüben.
Der Verkäufer der Call-Option ist dabei zur Lieferung des Underlyings verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option. Er wird auch "Stillhalter in Papieren" genannt, muss er doch bis zur Ausübung der Option bzw. bis zum Ablauf der vereinbarten Frist stillhalten und eine entsprechende Anzahl des Underlyings vorhalten.
In der Praxis allerdings wird das Underlying, sollte der Preis über den Ausübungspreis gestiegen sein, nicht tatsächlich geliefert. Der Verkäufer der Call-Option bezahlt dem Käufer einfach die Differenz zwischen dem Preis, den das Underlying zum ausgemachten Zeitpunkt hat, und dem Ausübungspreis (Barausgleich).