Schrottimmobilien: Wie sich Anleger schützen können

Im Zuge der Finanzkrise erfreuen sich Immobilien als Wertanlage einer zunehmenden Beliebtheit. Aber nicht selten fallen Anleger auf skrupellose Geschäftemacher herein - und die als sichere Altersvorsorge gedachte Eigentumswohnung entpuppt sich als Schuldenfalle. Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, zeigt Ihnen, woran Anleger eine Schrottimmobilie erkennen können.

Schrottimmobilie nicht zwingend eine Ruine

"Schrottimmobilien" sind nicht unbedingt baufällige Ruinen, die auf den ersten Blick als schlechte Kapitalanlage erkennbar sind. Vielmehr handelt es sich um Immobilien, die zu einem deutlich überteuerten Preis angeboten werden – unter falschen Versprechungen bezüglich der zu erwartenden Mieteinnahmen und unter Beschönigung der zu erwartenden Ausgaben.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwältin Nicole Mutschke vertritt seit Jahren Käufer, die in Schrottimmobilien investiert haben. Ihr zufolge lässt sich ein unseriöses Angebot schon vor dem Kauf anhand typischer Warnsignale erkennen: unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme eines Immobilien-Beraters, anschließender Hausbesuch beim Kaufinteressenten und in der Regel kein persönlicher Kontakt zu der finanzierenden Bank.

Risiken werden verschwiegen

Etwaige Risiken werden verschwiegen; angeblich hat der Immobilienerwerb ausschließlich Vorteile für den Käufer. Von einer Besichtigung der Immobilie wird gar als unnötig abgeraten. Wichtigstes Indiz, bei dem alle Alarmglocken schrillen sollten: ein überzogener Kaufpreis. Liegt dieser über dem 14-Fachen der Nettojahreskaltmiete, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Indiz für ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.

Was tun, wenn man bereits eine Schrottimmobilie gekauft hat?

Auch wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben ist, muss es noch nicht zu spät sein. "Wenn der Käufer falsch beraten wurde, bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater. Soweit der Kaufpreis sittenwidrig überhöht war, ist der Kaufvertrag unwirksam und der Verkäufer hat den Kaufpreis zu erstatten. Wenn die finanzierende Bank mit Berater oder Verkäufer institutionalisiert zusammengearbeitet hat, dann können auch gegenüber der Bank Ansprüche geltend gemacht werden", erklärt Mutschke.

"Auf jeden Fall sollten geschädigte Anleger kompetenten Rechtsrat bei einem Fachanwalt einholen und ihren individuellen Fall überprüfen lassen."

Schrottimmobilien: Die Warnsignale im Überblick

  • Unaufgeforderter Anruf eines Verkäufers oder Beraters
  • Berater kommt zum Gespräch nach Hause
  • Erwerb mit "Rundum-sorglos-Paket"
  • Finanzierung wird mit angeboten
  • Besichtigung der Immobilie ist nicht vorgesehen
  • Häufig Mietpool / Mietgarantie
  • Überteuerter Kaufpreis: ab dem 14-Fachen der Jahreskaltmiete