Neuvermietung: Prüfen Sie ihren Mietvertrag auf ungültige Klauseln

In den Medien wird häufig über unwirksame Klauseln in Mietverträgen berichtet – auch viel Falsches. Allerdings ist richtig, dass die Gerichte immer wieder bestimmte Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklären. Besonders bitter ist dann, dass die betreffende Klausel per sofort ungültig ist, obwohl sie bei Abschluss des Mietvertrages noch wirksam war.

Ich raten Ihnen deshalb: Überprüfen Sie bei Abschluss eines jeden neuen Mietvertrags erneut Ihren Vertragstext. Klauseln in Mietverträgen sind nur wirksam, wenn sie klar abgefasst und verständlich sind. Nicht anwendbar sind überdies insbesondere die folgenden Klauseln:

  • Die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses
  • Die Verpflichtung des Mieters, Schönheitsreparaturen ausschließlich durch einen Fachhandwerker durchführen zu lassen
  • Regelungen, wonach der Mieter die Kosten von Kleinreparaturen ohne Begrenzung tragen und/oder einen Handwerker selbst beauftragen muss
  • Das Verbot jeder Tierhaltung, also auch von Kleintieren
  • Ein unbegrenztes Zutrittsrecht des Vermieters

Vertragsabschluss: Vermeiden sie mit ungültigen Mietvertragsklauseln teure Fehler

90% der Mietverträge enthalten laut einer Schätzung des Deutschen Mieterbundes unwirksame Klauseln. Solche Fehler wirken sich in vielen Fällen leider zulasten der Vermieter aus – mit teilweise erheblichen finanziellen Einbußen.

Damit Sie Ihre Objekte rechtssicher und gewinnbringend vermieten, geben wir Ihnen 9 Tipps, mit denen Sie die häufigsten Fehler beim Abschluss des Mietvertrags erfolgreich umgehen.

  1. Mietvertrag: Verwenden Sie immer das aktuellste Vertragsmuster
  2. Mietparteien: Geben Sie Mieter und Vermieter korrekt an
  3. Korrekte Wohnfläche: Messen Sie die Wohnfläche im Zweifel nach
  4. Vereinbarungen: Vereinbaren Sie eine umfassende Betriebskostenumlage
  5. Zeitmietvertrag: Begründen Sie eine zeitliche Befristung
  6. Kündigung: Beachten Sie die Grenzen eines Kündigungsverzichts
  7. Schönheitsreparaturen: Verzichten Sie auf Zusätze zu Renovierungsklauseln
  8. Achten Sie auf vollständige Unterschriften

Mein Tipp: Verwalterrolle deutlich machen

Sind Sie als Verwalter mit dem Abschluss von Mietverträgen beauftragt, geben Sie im Mietvertrag nicht Ihren Namen, sondern den des Vermieters an. Dadurch wird Ihre Stellvertretung deutlich und Sie schließen Missverständnisse aus. Dies gilt übrigens auch für andere Vereinbarungen wie etwa eine Mieterhöhung.