Treppenlift: Ältere Menschen sind oft leichte Opfer
Betrüger suchen sich zumeist leichte Opfer aus. Darunter zählen auch ältere oder behinderte Personen. Allerdings rutschen einige Händler leicht in den Bereich des Betrugs, sobald sie feststellen, dass sie nicht genügend Fachwissen hatten und somit ihre Fehler verstecken wollen, oder die Marge geringer ausfällt als gedacht.
Auf einmal werden zusätzliche Rechnungen gestellt, für zusätzliche Arbeiten die allerdings auf Fehler des Händlers zurückzuführen sind. Nur ist dies für den Kunden oft nicht nachvollziehbar, weil ihm das Fachwissen fehlt oder er bei der Sache keine Vergleiche oder Erfahrungen hat.
Treppenlift: Ein guter Vertrag spart das Gericht
Es nutzt ihnen wenig, wenn Sie Rückzahlungsklauseln im Vertrag haben, diese allerdings im Streitfall über Gericht einklagen müssen. Personen die mit betrügerischer Absicht starten, geben ihnen Garantien, die das Papier nicht wert sind.
Betrug beim Treppenlift: Fallbeispiel
Eine Firma lasst sich die Anzahlung bar oder per Überweisungsträger geben. Nach einem Monat wird die Firma insolvent. Die Firma hat garantiert, wenn der Lift nicht in 5 Wochen eingebaut ist, erhalten Sie ihr Geld zurück.
In diesem Fall, ging die Sache vor Gericht dauerte über 3 Jahre und der Insolvenzverwalter konnte den Geschädigten aus der Insolvenz rund 3% ihres Schadens zurückzahlen. Viele Opfer waren in der Zeit bereits verstorben.
Treppenlift: Vereinbaren Sie eine Pauschale für alle Fälle
In solchen Fällen lohnt es sich, eine Pauschale zu vereinbaren, die alle Leistungen enthält oder vertraglich festhält, wer für was aufzukommen hat.
Ein Treppenlift kann eigentlich immer als Gesamtpauschale angeboten werden. Zusatzleistungen wären eigentlich nur die Stromversorgung (bei den neueren Liften reicht eine Steckdose), die Notrufschaltung (falls das Signal am Lift nicht ausreicht, oder eine externe Stelle informiert werden soll) und die Haltestellen, wenn hier bauliche Maßnahmen notwendig sind (z. B. Tür versetzten). Dies hat mit der Haltestelle des Lifts nichts zu tun (diese ist im Lift).
Das gehört nicht zum Treppenlift
Umfangreicher wird die Sache schon bei Hebebühnen und Aufzügen. Hier kann sehr wohl einiges delegiert, bzw. vergeben werden.
- Fundamentarbeiten (zum Aufstellen des Lifts oder um eine Unterfahrt bodengleiche Einfahrt herzustellen)
- Durchbrüche durch Decken
- Türenanordnungen und möglicherweise ein Sicherheitskonzept, wenn es um eine Zugangstür geht
- Stromversorgung: Lifte haben gewöhnlich eine eigene Stromversorgung, manchmal sogar Drehstrom (3 Phasen)
- Haltestellen: Hier muss möglicherweise ein Übergang gebaut werden oder ein Geländer angepasst werden
- Regenwasserführung und -abläufe (bei Außenliften)
- Isolationskonzept und möglicherweise ein Dach
Je nach Umfang und Fachwissensstand, sollte evtl. ein Architekt mit hinzugezogen werden, bei Deckendurchbrüchen sogar ein Statiker.
Im Zweifel: Ziehen Sie einen fachkundigen Berater hinzu
Bei der Abnahme ihres Liftes unterschreiben Sie, dass der Lift ordnungsgemäß eingebaut wurde und Sie geschult wurden. Als Laie können Sie dies eigentlich nicht bewerten, das wird bei Gericht oft ebenso gesehen. Wenn Sie allerdings Zweifel haben, verweigern Sie die Unterschrift und ziehen Sie einen fachkundigen Berater hinzu.
Mit einem Architekten haben Sie eine Person, die über Fachwissen verfügt. Dieses können Sie durchaus nutzen, um den Händler zu prüfen. Wenn statt fachlichen Informationen nur "heiße Luft" kommt, sollten Sie Abstand von solch einem Händler nehmen. Mir ist ein Fall bekannt, wo auf die Farbe des Lifts mehr Wert gelegt wurde als auf die Anpassung des Lifts zum Gelände. Was nutzt ihnen ein schöner Lift der nicht fährt weil das Gelände nicht berücksichtigt wurde.
Treppenlift: Machen Sie immer einen schriftlichen Vertrag!
Nur so können Sie sich im Fall einer Auseinandersetzung auf etwas berufen. Sicherlich müssen dazu die Einzelheiten festgehalten werden. Also nicht nur der Preis und die Zahlungsweise, sondern was Sie alles für diesen Preis erhalten und welche Leistungen zusätzlich erbracht werden müssen.
Ein Treppenlift ist nicht billig. Zumeist sind Anzahlungen zu leisten, die im 4stelligen Bereich liegen. Sicherlich ist es notwendig, Anzahlungen zu leisten, schließlich wollen Sie ja einen Lift kaufen. Solange der Lift allerdings noch nicht bei ihnen ist, sollten Sie für den Geldbetrag Sicherheiten verlangen. Diese sollten genauso hoch sein, wie der Händler den Anzahlungsbetrag erwartet.
Einen Überweisungsträger kaum mehr zurückbuchen. Eine Sicherheit bei einer Überweisung könnte eine Bankbürgschaft für die bezahlte Summe sein. Allerdings sind Bankbürgschaften ein wenig umständlich. Im Lastschriftverfahren können Sie das Geld bis zu 6 Wochen zurückholen. Wenn ihnen eine Lieferzeit von 4 Wochen genannt wurde und der Lift in der 5. Woche nicht da ist, wäre dies eine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
Wenn der Händler reell und gewissenhaft arbeitet, sollte es kein Problem sein, über diesen Punkt zu sprechen und eine Lösung zu finden. Betrüger und schlechte Händler werden hier zumeist "aussteigen", weil sie wissen, hier können sie nichts holen. Selbst wenn der Lift geliefert und aufgebaut ist, sollte man, im Vorfeld, durchaus darüber sprechen, eine kleine Summe (5-10%) erst 14 Tage nach der Installation zu zahlen, oder das Zahlungsziel mit 14 Tage nach Einbau zu erhalten.
So haben sie noch immer die Möglichkeit bei Montagefehlern oder Reklamationen den Händler eher zum Eingreifen zu bewegen. Betrüger und schlechte Händler werden hier zumeist ebenfalls "aussteigen", weil sie wissen, hier können sie nichts holen. Es liegt somit an ihnen, ihr Geld zu sichern.
Treppenlift: Wenn die Firma insolvent ist, hilft auch das Gericht nicht mehr
Vertrauen Sie nicht auf die Gerichte oder Krankenkassen. Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und nach einiger Zeit sogar gewonnen haben, ist es noch lange nicht sicher, dass Sie ihr Geld auch zurück erhalten. Wenn die Firma insolvent ist, es sie nicht mehr gibt oder die Leute sich ins Ausland abgesetzt haben, dürfte für Sie nichts mehr zu holen sein.
Schlimmer noch, über die ganze Zeit haben Sie keinen Lift, der ihnen das Leben erleichtern soll, sondern noch zusätzlichen Ärger. Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse gewährt ihnen (wenn Sie eine Pflegestufe haben) einen Zuschuss. Diesen allerdings nur etwa alle 5 Jahre. Also ist ihr Geld und der Zuschuss weg. Wie wollen Sie einen Ersatzlift bezahlen?
Die Empfehlung der Krankenkasse ist im Streitfall nichts wert
Das Argument: Das hat mir die Krankenkasse doch "empfohlen" zählt vor Gericht nicht, weil Sie der Auftraggeber sind und für sich selbst verantwortlich. Zumal wenn die Krankenkasse eine Adresse weiter gibt, ist sie zumeist auch nur aus der Liste der Datenbank Rehadat herausgesucht und bildet keinen Rechtsanspruch. Die Krankenkasse hilft ihnen auch nicht beim Klagen.
Lassen Sie sich nicht täuschen
Die erste Leistung, die erbracht werden muss, ist das Aufmaß. Dazu muss ihre Treppe real vermessen werden. Alle Leistungen zuvor, zählen eigentlich zur Angebotsphase die in der Regel kostenlos und unverbindlich sind.
Sicherlich versuchen Firmen die Anzahlung für sich zu behalten, selbst wenn es zur Vertragsauflösung kommt z. B. wegen Todesfall. Gerichte gehen oft davon aus, dass die Firmen nur die Leistungskosten zurückhalten dürfen, welche auch schon erbracht wurden. D. h.: Wurde das Aufmaß schon gemacht, sind die Schienen schon gebogen worden.
In diesem Fall wird wohl kaum mehr etwas zurückzuzahlen sein, diese Leistung wurde ja speziell auf ihre Treppe gemacht. Trotzdem wird sich gerne hierum gestritten, denn wer ist nach einem Verlust wirklich in der Lage, sich auch noch darauf zu konzentrieren. Wie schön wäre es dann, zur Bank zu gehen und nur die Lastschrift widerrufen zu müssen oder die Bankbürgschaft einreichen zu müssen.
Sicherlich werden Sie, je nach Fertigungsstand, noch etwas zahlen müssen. Allerdings ist Ihr Verhandlungsstand dann wesentlich besser. Nicht Sie haben eine Forderung an die Firma, sondern die Firma an Sie. Wenn Sie dann die Forderung für ungerechtfertigt halten, mag die Firma den Nachweis antreten, dass die Kosten auch wirklich entstanden sind. Dann macht im Extremfall eine Gerichtsverhandlung Sinn, weil Sie dann ihr Geld schützen wollen und nicht ihm erst aufwendig nachlaufen zu müssen.
Wichtig!
Wenn jemand reell und gewissenhaft arbeitet, sollte es kein Problem sein, über alle vorgenannten Punkt zu sprechen und eine Lösung zu finden oder qualifizierte Antworten zu geben. Ein Fachmann scheut es nicht seine Arbeit auf Sicherheit und Qualität prüfen zu lassen.
Die obige Information gilt leider auch für sehr viele andere Fälle, bei denen man sich vermeintlich in Sicherheit glaubt. (Glückspiele über Telefon, Abo-Fallen im Internet, Telefonbucheinträge, Autohandel, Aktienhandel) Sie bekommen von außen fast nie Hilfe, wenn, dann oft über den Verbraucherschutz. Werden Sie sensibel im Umgang mit ihrem Geld.