Wer zahlt die Krankenversicherung während eines Sabbaticals?

Wer sich für eine Auszeit vom Job entscheidet, steigt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum aus dem laufenden Betrieb aus und kann nach einer festgelegten Zeitspanne seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Während der Auszeit erhält ein Angestellter kein Geld und muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern.

Eine Auszeit nehmen, vielleicht eine Weltreise machen oder das Sabbatical nutzen, um abzuschalten und mal den Job zu vergessen ist für viele ein Traum. Leider gibt es in Deutschland keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, dennoch gibt es Arbeitgeber, die ihren Angestellten diese Auszeit gewähren.

Wer zwischenzeitlich für längere Zeit aus dem Job aussteigt, kehrt mit einem freien Kopf und neuer Energie zurück und kann seine Aufgaben wieder mit neuer Motivation angehen. Gerade für Menschen, die in ihrem Beruf einer hohen Belastung ausgesetzt sind, ist ein Sabbatical häufig reizvoll – allerdings nicht immer umsetzbar.

Kein Arbeitgeber = Keine Krankenversicherung

Wer aber doch die Chance hat für ein paar Monate oder sogar ein Jahr aus dem Job auszusteigen, muss sich neben der finanziellen Absicherung dieser Zeit auch Gedanken um seine Krankenversicherung machen. Wer nämlich keinen Lohn vom Arbeitgeber bezieht, ist auch über ihn nicht krankenversichert.

Angestellte, die sich ein Sabbatical nehmen, haben daher verschiedene Optionen, wie sie trotzdem den Versicherungsschutz für diese Zeit herstellen können. Nicht versichert zu sein ist nämlich keine Option, da in Deutschland eine Versicherungspflicht herrscht, Beiträge eh nachgezahlt werden müssen und falls ein Arztbesuch fällig ist, dieser von der Krankenkasse nur bei einer laufenden Versicherung übernommen wird.

Um freiwillige Versicherung selbst kümmern

Wer sich mit seinem Arbeitgeber auf ein Arbeitszeitmodell einigt, das heißt, dass im Vorfeld des Sabbaticals beispielsweise bereits ein Drittel des Gehalts einbehalten und dann während des Sabbaticals ausgezahlt wird, hat keine Probleme mit der Versicherung. Solange Geld vom Arbeitgeber auf das Konto des Angestellten fließt, ist auch die Krankenversicherung mit abgedeckt.

Bietet der Arbeitgeber kein Arbeitszeitmodell an oder kündigt der Angestellte für seine Auszeit sogar seinen Job, muss er sich um eine Alternative zu seiner bisherigen Pflichtversicherung bemühen. War er privatversichert, kann er sich für die Zeit des Sabbaticals freiwillig privat versichern, wer gesetzlich versichert war, kann sich in dieser Zeit freiwillig privat versichern.

Im Ausland reicht eine Auslandskrankenversicherung

Wer über kein oder nur ein geringfügiges Einkommen verfügt, muss im Monat mindestens 155 Euro Basisbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bezahlen. Für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, liegt der Mindestbeitrag deutlich höher und zwar bei 304,05 Euro plus Pflegeversicherungsbeitrag (mind. 49,97 Euro)

Fällt die Entscheidung darauf, das Sabbatical im Ausland zu verbringen, entfällt eine Versicherungspflicht in Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung reicht dann aus, um bestmöglich abgesichert zu sein. Wichtig ist, dass die gewählte Auslandskrankenversicherung alle nötigen Leistungen abdeckt und auch ein Rücktransport nach Deutschland mit im Versicherungsschutz drin ist.

Die Regelung gilt erst nach einem Monat

Wird ein tatsächlicher Rücktransport für eine Behandlung in Deutschland fällig, können sich Rückkehrer ab dem ersten Tag wieder bei einer deutschen Versicherung melden und sind dann auch wieder auf deutschem Boden versichert.

Wer übrigens nur bis zu einem Monat unbezahlten Urlaub nimmt, bleibt wie bisher selbstständig oder über den Arbeitgeber versichert. Erst ab dem ersten Tag darüber muss eine neue Versicherung her.

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