Was passiert im Todesfall mit einer privaten Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung kann mit den entsprechenden Klauseln versehen auch die Hinterbliebenen absichern. Dafür muss allerdings bereits im Vorfeld alles vertraglich festgelegt werden und im Gegenzug auf einen Teil der Rente versichert werden. Lesen Sie mehr zum Hinterbliebenenschutz in diesem Artikel.

Eine private Rentenversicherung ist darauf ausgelegt, dass eine Person ab dem Eintritt in den Ruhestand eine monatliche Summe ausgezahlt bekommt, um ihre gesetzliche Rente aufzustocken. Da die gesetzliche Rente in einigen Jahren in den meisten Fällen nicht mehr ausreichen wird, ist eine private Altersvorsorge unerlässlich geworden.

Eine private Rentenversicherung als Option zur Altersvorsorge

Aufgrund des demografischen Wandels rücken immer weniger Arbeitskräfte nach, sodass die immer größer werdende Anzahl von Rentnern mit den Einnahmen durch die Arbeitnehmer in den Rentenkassen nicht ausreichend versorgt werden kann.

Hat sich also jemand bereits früh dafür entschieden privat vorzusorgen, dann ist eine private Rentenversicherung ein gängiger Weg. Dabei wird nach Abschluss der Versicherung ein festgelegter Betrag über die Jahre bis zur Rente monatlich eingezahlt und mit Zinsen und Überschüssen vermehrt, sodass im Rentenalter eine nette Summe zusammenkommen kann. 

Was passiert im Todesfall mit dem Geld?

Doch was passiert mit einer privaten Rentenversicherung, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor oder kurz nach dem Eintritt in die Rente stirbt? Grundsätzlich gilt, dass dieser Fall bereits beim Vertragsabschluss geklärt werden muss. So können Versicherte eine Beitragsrückgewähr mitversichern für den Fall, dass der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Stirbt der Versicherte kurz nach der Rente, kann das Geld bei entsprechender Klausel an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Beim Todesfall in der Ansparphase wird die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Diese muss allerdings namentlich im Vertrag genannt sein, sonst fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen. 

Versicherung wird für die vereinbarte Garantiezeit ausbezahlt

Stirbt ein Versicherungsnehmer kurz nach dem Eintritt in die Rente, dann kann die Versicherungsleistung an eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt werden, sofern im Vertrag eine Person genannt ist. Auch muss diese sogenannte Garantiezeit vertraglich vereinbart sein, damit die Auszahlung möglich ist. Falls keine bezugsberechtigte Person im Vertrag genannt ist, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Verstorbenen.

Die Rentengarantiezeit wird für den Todesfall des Versicherten festgelegt. Beträgt sie beispielsweise 10 Jahre und der Versicherte stirbt nach 4 Jahren, dann erhalten die Hinterbliebenen die Rente noch 6 Jahre lang ausbezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit behält die Versicherung das restliche Geld ein.

 

Die Hinterbliebenenrente kann an eine beliebig festgelegte Person gezahlt werden

Grundsätzlich kann im Rahmen der privaten Rentenversicherung auch eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Diese setzt im Todesfall des Versicherten ein und läuft bis zum Tod der mitversicherten Person. Diese Person muss im Versicherungsvertrag explizit genannt sein. Wer das ist, bleibt dem Versicherten überlassen.

Sowohl der Ehepartner als auch Geschwister, Kinder, Freunde, Bekannte oder Geschäftspartner können als Bezugsberechtigte genannt werden, um die Hinterbliebenenrente zu erhalten. Egal ob der Versicherte in der Aufschubzeit oder in der Auszahlphase stirbt, die Hinterbliebenenrente wird ab dem Todeszeitpunkt des Versicherten an die genannte Person ausbezahlt.

Ohne Klausel bleibt das Geld bei der Versicherung

Allerdings muss die Hinterbliebenenrente vertraglich festgehalten sein und kostet den Versicherungsnehmer extra. Diese Klausel mindert die Rentenleistung für den Fall, dass der Versicherungsnehmer doch nicht frühzeitig stirbt. Es gilt abzuwägen, was einem wichtiger ist: Die Absicherung der Angehörigen im Todesfall oder eine höhere monatliche Rente, falls man lange lebt.

Hat ein Versicherter für seinen Todesfall nichts extra abgeschlossen, so verbleibt das Geld bei der Versicherung.

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