Vor- und Nachteile von Ratenzuschlägen beim Versicherungsbeitrag

Immer wieder kommt die Thematik der Ratenzuschläge (bei unterjähriger Prämienzahlung) beim Abschluss von Versicherungsverträgen – unabhängig von der Sparte – auf die Tagesordnung. Man nennt dies Ratenzuschlag oder auch Unterjährigkeitsaufschlag. Im nachstehenden Beitrag soll kurz dargestellt werden, was sich dahinter genau verbirgt und welche Vor- bzw. Nachteile damit verbunden sind.

Anstatt der üblicherweise jährlichen Zahlweise leisten viele Kunden die Prämien in monatlichen Raten, um gerade bei hohen Beiträgen eine gar allzu heftige Belastung "auf einmal" zu vermeiden. Häufig wird dies vor allem bei Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen mit regelmäßigen Zahlungen vereinbart. Dann sind bei monatlicher (Aufschlag auf die Prämie zwischen 6 und 8 Prozent) oder vierteljährlicher (meist 5 Prozent) bzw. halbjährlicher Zahlweise 3 Prozent mehr zu berappen.

Wir sehen also, dass der Zuschlag umso höher ist, je mehr die Versicherungsperiode "gestreckt" ist. Diesen Zuschlag begründen die Gesellschaften damit, dass sie anstatt des üblichen jährlich vorschüssigen Betrages dem Kunden quasi einen "Kredit" geben, denn der Kunde würde im Falle des Eintritts des Versicherungsfalles ja die volle vereinbarte Leistung (zum Beispiel Todesfallsumme) verlangen.

Als weitere Begründung wird ein höherer Verwaltungs- und Überwachungsaufwand ins Feld geführt, den die Assekuranz natürlich unzweifelhaft haben dürfte. Insofern ist bei monatlicher Zahlung fast immer Einzugsauftrag vorgesehen.

Vorteil von Ratenzuschlägen beim Versicherungsbeitrag

Der – an sich einzige – Vorteil liegt also darin, dass der Jahresbeitrag nicht auf einen Schlag im Voraus zu zahlen ist, sondern in bequemen Raten geleistet werden kann (und diese gleichbleibend sind). Einige wenige Gesellschaften verzichten in löblicher Weise aus Gründen der Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz auf diesen Aufschlag und teilen den Jahresbetrag in genau zwölf Monatsraten. Bei fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen entfällt übrigens der Ratenzuschlag in der Regel, weil hier durch den monatlichen Einkauf von Fondsanteilen der "cost-average-effect" genutzt werden soll.

Nachteile von Ratenzuschlägen beim Versicherungsbeitrag

Als wohl – gravierender – Nachteil sind die um einiges erhöhten Prämienbelastungen zu sehen. Die Bezeichnung 5 Prozent auf den Jahresbeitrag klingt irgendwie nicht dramatisch, aber wenn man die Mehrbelastung mal genauer unter die Lupe nimmt, so ist die Umrechnung in einen effektiven Jahreszins ganz schön happig, meist zweistellig. Dies ist vielen Versicherungsnehmern oft gar nicht bewusst.

Eine in Deutschland sehr rührige Verbraucherzentrale (VZ Hamburg, Näheres auf der Internetseite dort) nahm dies zum Anlass, hier einen Prozess gegen diverse Lebensversicherer anzustrengen, gegen die sie auch im Jahre 2011 obsiegt hatte.

Begründet wurde die erfolgreiche Klage damit, dass die Versicherer für die Gewährung dieses (Raten-)kredits keinen Effektivzins und keine sonstigen Kosten ausgewiesen hatten, wie dies bei einem normalen Kredit oder Bauspardarlehen üblich und erforderlich wäre. Konkret hat das entscheidende LG Hamburg seine Entscheidung wie folgt begründet:

Die fehlende Angabe des Effektivzinses sei ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Außerdem hielt das Gericht die Klausel der Gesellschaften für intransparent und auch aus diesem Grunde für unwirksam. Bedauerlicherweise haben die Urteile nur unter den Klageparteien unmittelbare Wirkung. Die VZ Hamburg hofft aber, dass alle Gesellschaften sich in einem freiwilligen Agreement den Urteilswirkungen anschließen.

Rückforderungsansprüche melden

Auf jeden Fall weisen sie seither die Mehrbelastung im Falle unterjähriger Zahlung unter Nennung des effektiven Jahreszinses aus – vielen Kunden wird regelrecht schwarz vor den Augen. Die VZ Hamburg hat zudem einen Musterbrief auf ihrer Webseite hinterlegt, mit dem betroffene Kunden Rückforderungsansprüche gegen die verklagten Versicherer anmelden können. Dies schnell zu tun, empfiehlt sich schon deswegen, um einer möglichen Verjährung entgegen zu treten.

Es ist davon auszugehen, dass das Thema als solches immer wieder aufkommen und in den Fachmedien präsent sein wird und letztendlich die Verbraucherfreundlichkeit von Bedingungen und die Transparenz erhöht wird.