Selbstständige: Wieviel Rentenversicherung muss ich zahlen?

Muss ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Und wenn ja, wieviel Rentenversicherung muss ich zahlen? Diese Fragen werden sehr häufig von Selbstständigen gestellt. Pauschal gibt es keine Antwort darauf, ob eine Pflicht besteht oder nicht: Konkret hängt dies von der ausgeübten Tätigkeit ab. Es folgt ein kurzer Überblick.

Nicht alle Selbstständigen sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit: So sind beispielsweise Handwerker, Erzieher, Lehrer und Publizisten dazu verpflichtet, einzuzahlen.

Diese Berufsgruppen sind betroffen

Stellen auch Sie sich als Selbstständiger die Fragen: Bin ich verpflichtet, in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen, und wenn ja, wieviel Rentenversicherung muss ich zahlen? Dann vergleichen Sie zunächst, ob Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören: Sich Pflichtversichern müssen unter anderem Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Erzieher und Lehrer. Wobei der Lehrerbegriff ein dehnbarer ist: Betroffen sind Nachhilfelehrer genauso wie Golf-, Tennis- oder Klavierlehrer, sofern sie mehr als 450 Euro im Monat umsetzen.

Auch Coaches oder Lehrer in der Erwachsenenbildung müssen einbezahlen. Ferner sind Tagesmütter genauso wie Hebammen und Entbindungspfleger verpflichtet, ihren Betrag abzuführen. Zu den weiteren Berufsgruppen zählen See- und Binnenlotsen, Küstenfischer, Küstenschiffer sowie alle Arten von Künstlern. Auch betroffen sind Schriftsteller, Autoren und freiberufliche Journalisten und Texter – also im Prinzip alle, die Texte publizieren und damit Geld verdienen.

Generell müssen schließlich auch alle in die verpflichtende Rentenversicherung einzahlen, die ausschließlich für einen Arbeitgeber tätig sind. Umgangssprachlich wird hier von Scheinselbstständigen gesprochen. Besonders wird auf die Einhaltung der Rentenpflicht bei Selbstständigen in den oben genannten Berufen geachtet, die einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten.

Das sind die Ausnahmen

Wer als Pflegeperson, Lehrer oder Erzieher selbstständig arbeitet und sozialversicherungspflichtige Personen beschäftigt – darunter zählen auch Auszubildende -, der ist nicht rentenversicherungspflichtig. Wird nur eine Kraft geringfügig, also auf 450-Euro-Basis, beschäftigt, dann bleibt der Selbstständige ebenfalls versicherungspflichtig.

Wieviel Rentenversicherung muss ich zahlen?

Jetzt zu der Ausgangsfrage: Wieviel Rentenversicherung muss ich zahlen? Der genaue Betrag basiert auf dem aktuellen Beitragssatz, der derzeit bei 18,9 Prozent liegt, und der Bezugsgröße, die jährlich für Ost- und Westdeutschland festgelegt wird. Wer als Künstler oder Publizist tätig ist, der bekommt die Hälfte des Beitrags von der Künstlersozialkasse bezahlt.

Auch Berufseinsteiger stellen sich die Frage: Wieviel Rentenversicherung muss ich zahlen? Für sie wird der Beitrag in den ersten drei Jahren der selbstständigen Tätigkeit auf 50 Prozent reduziert. Wer weniger als 400 Euro in der selbstständigen Tätigkeit verdient, der wird von der Versicherungspflicht befreit.

Der Höchstbetrag richtet sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlt werden müssen die Beiträge bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat. Ausnahmeregelungen sind für einige Berufsgruppen vorgesehen. So müssen beispielsweise Handwerker, Publizisten, Seelotsen und Küstenfischer, wenn sie das wünschen, nur einkommensgerechte Beiträge bezahlen. Eine freiwillige Anhebung der Beiträge ist in jedem Fall möglich.

Vorteile der Pflichtversicherung

Wenn Sie gerade festgestellt haben, dass Sie in der Pflicht sind, sich gesetzlich zu versichern, dann sollten Sie darin nicht nur die unmittelbaren finanziellen Nachteile sehen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Ihnen eine zuverlässige Rente, aus der auch vorgezogene Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung möglich sind. Im Falle eines frühzeitigen Todes haben die Familienmitglieder einen Anspruch auf eine Waisen- beziehungsweise Hinterbliebenenrente.

Auch Übergangsgelder oder Weiterbildungen können für Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt werden. Die Pflichtversicherung bietet also einiges mehr als eine bloße Rente. Wer verschiedene Tätigkeiten als Selbstständiger ausübt, bei dem besteht unter Umständen sogar eine Mehrfachversicherungspflicht. Und auch wer parallel zu einem Angestelltenverhältnis einem selbstständigen Beruf nachgeht, bei dem er eine der oben genannten Tätigkeiten ausübt, unterliegt der Mehrfachversicherungspflicht.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel: Muss ich als Selbständiger Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?