Künstlersozialkasse: Alternative zur privaten Krankenversicherung

Als selbstständiger Künstler oder Publizist können Sie sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen und zahlen nur die Hälfte Ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Um in die KSK aufgenommen zu werden, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein und Ihr Job muss als klar künstlerische Tätigkeit nachgewiesen werden. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Alternativen zum gesetzlichen Sterbegeld

Das von den gesetzlichen Krankenkassen ausbezahlte Sterbegeld wurde 2004 abgeschafft. Nur noch alte Verträge mit Betriebskrankenkassen können zur Auszahlung von Sterbegeld berechtigen oder eine spezielle vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Alternativ kann jeder, der möchte, eine private Sterbegeldversicherung abschließen.

Wann eine Sterbegeldversicherung lohnt

Niemand denkt gerne an den Tod, weder an den von Angehörigen noch an den eigenen. Wenn es um die Kosten für eine Beerdigung geht, sollte sich aber schon früh mit dem Thema auseinandergesetzt werden. Schließlich will niemand seiner Familie die immensen Kosten zumuten. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, ist es aber nicht immer.