Risikolebensversicherung: Wie Sie Steuerzahlungen von mehreren 10.000 € sparen!

Viele schließen eine Risikolebensversicherung ab, um die Liebsten vor finanziellen Folgen zu schützen. Dabei beachten die meisten nicht die steuerlichen Folgen, die man jedoch durch sinnvolle Gestaltung schlicht umgehen kann.

Wer ein Haus baut und zum ersten Mal 200.000 € Schulden aufnimmt, überlegt sich schon, was im Falle des eigenen Todes mit dem Haus und den Schulden passiert. Um den Partner nicht zu gefährden, entscheiden sich viele für eine günstige Risikolebensversicherung. Das ist eine gute Idee, kosten solche Policen für 200.000 € meist nur 10 bis 20 € im Monat.

Weniger Gedanken machen sich die meisten dabei um die steuerlichen Auswirkungen. Zumeist versichert sich der gut verdienende Mann und setzt seine Frau als Begünstigte für den Todesfall ein. Im Falle eines Falles bedeutet der Zufluss dieses Geldes aber eine steuerlich wirksame Zuwendung von Todes wegen. Damit gelten die Regelungen für Erbschaften.

Solange man verheiratet war, gelten relativ hohe Freibeträge von 500.000 €. Diese sind jedoch mit Haus, Auto, Konten und besagten z. B. 200.000 € aus der Riskopolice schnell aufgebraucht. Ist das Vermögen größer, entstehen schnell Steuerzahlungen.

Viel schlimmer trifft es unverheiratete Paare, denn deren Freibetrag liegt gerade mal bei 20.000 € – und sie sind erbschaftssteuerlich in der höchsten Steuerklasse gebunden. Wer also ohne Trauschein die o. g. Summe erhält, muss sage und schreibe 180.000 € versteuern. Bei einem festen Steuersatz von 30% sind 54.000 € Steuern zahlen.

54.000 €, die wirklich weh tun und die auch zur Rückzahlung des Darlehens für das Haus oder die Erziehung der Kinder fehlen. Wie schön wäre es, wenn alleine davon die Ausbildung eines Kindes gesichert werden könnte?

Dabei ist die Lösung so einfach:

Wer als Begünstigter eingetragen ist, erhält die Leistung erbschaftssteuerpflichtig. Wer aus einem eigenen Vertrag Geld erhält, bekommt diese steuerfrei.

Die Lösung ist daher, dass z. B. die Frau einen Vertrag als Versicherungsnehmerin abschließt und ihren Mann als versicherte Person einsetzt. Begünstigt ist dann die Frau. So erhält sie aus ihrem eigenen Vertrag im dem Falle Geld, sollte ihrem Mann etwas passieren.

Genauso geht es auch bei Nichtverheirateten. Sie sollten sich also immer „über Kreuz“ versichern. Der Mann versichert die Frau und anders herum. Ein guter Versicherungsmakler kennt diese Regelung, aber viele schließen gerade Risikopolicen aus Kostengründen übers Internet ab. Dort aber gibt es eben keine Beratung – und gerade dies kann wie oben beschrieben teuer werden.

experto.de meint: Achten Sie darauf, nie sich selber zu versichern. Auch unter Ehepartnern sollte man immer gleich die richtige Vertragsgestaltung wählen.

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