Den Versicherungen fällt es deshalb leicht, Prozesse mit hohen Schadenersatzbeträgen abzublocken. Wer einen Deckungsantrag stellt, muss mit hinhaltenden Rückfragen rechnen. Diese Korrespondenz dauert an. Irgendwann kommt die bedauerliche Ablehnung. Es bleibt der Weg zum Versicherungs-Ombudsmann. Droht der Schadenersatzanspruch aber zu verjähren, hilft auch kein zeitraubendes Schiedsverfahren.
Als Sonderproblem kann sich ergeben, dass auch Banken bei Versicherungen Haftpflichtschutz haben. Und zwar beim selben Versicherungskonzern, bei dem der Anspruchsgegner rechtsschutzversichert ist. Angeblich sind beide Sparten strikt getrennt. Interessenkonflikte scheinen mir trotzdem möglich. Deshalb:
Wer rechtsschutzversichert ist, sollte für Schadenersatzklagen frühzeitig Deckungsschutz beantragen. Bei Verweigerung bleibt dann mehr Zeit, einen Anwalt zwecks Interessenwahrnehmung einzuschalten. Dieser kann auch Aufsichtsbeschwerde einlegen, wenn er den Verdacht unerlaubter Rücksichtnahme hat. Nämlich dann, wenn Schädiger und Geschädigter beim selben Konzern versichert sind.