Private Haftpflichtversicherung: Expliziter Schutz durch eine optimale Deckung

Direkt nach der Krankenversicherung gilt der private Haftpflichtschutz daher auch als die wichtigste Versicherung. Nicht umsonst raten Versicherungsexperten und Verbraucherschützer dringend zu einem umfassenden Versicherungsschutz mittels der privaten Haftpflichtversicherung. Diese kommt für genau die Schäden im Alltag auf, die Sie versehentlich anderen Personen zufügen.

Gerade bei Personen- und Sachschäden verursachen unvorhergesehene und unglückliche Handlungen oftmals sogar Schäden in Millionenhöhe. Ein entsprechender Schadensfall kann also durchaus mit dem finanziellen Ruin einhergehen. Mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen privaten Haftpflichtschutz können Sie sich gegen unbezahlbare Risiken dieser Art zuverlässig und wirksam schützen.

Was ist durch den privaten Haftpflichtschutz versichert?

Verursachen Sie zum Beispiel als Radfahrer oder auch als Fußgänger einen Verkehrsunfall, bekleckern Sie den teuren Teppich des Gastgebers mit Rotwein oder lassen Sie etwa die wertvolle Porzellanfigur Ihrer Nachbarin fallen, greift der private Haftpflichtschutz. Auch wenn Ihr Weihnachtsbaum Feuer fängt und der Brand auf die Nachbarwohnung übergreift, ist dies ein typischer Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Laut Statistiken passieren Unachtsamkeiten und Unfälle im privaten Umfeld des Versicherungsnehmers zumeist in den Bereichen Sport, Familie, Haushalt und Nachbarschaft. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind Sie in einem solchen Fall gegen Sach- und Vermögensschäden versichert. Zudem kommt die jeweilige Versicherung auch für die entsprechenden Kosten auf, wenn andere Personen verletzt werden.

Achtung: Nicht immer bietet eine private Haftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz

Achtung: Versicherer kommen nicht grundsätzlich für jedes Missgeschick auf. Es kommt vor, dass sich einige Versicherer gerade bei Freundschaftsdiensten oder bei Aktionen aus Hilfsbereitschaft quer stellen. Außerdem sind häufig Beschädigungen an geliehenen Sachen erst gar nicht Bestandteil der Haftpflichtschutz-Police.

Haben Sie Ihre private Haftpflichtversicherung schon vor längerer Zeit abgeschlossen, sollten Sie den Vertragsinhalt noch einmal sorgfältig studieren. Denn bei älteren Verträgen fehlt in der Regel der Schutz gegen die Folgen von Internetschäden, die durch Sie verursacht werden.

Auf einen Blick: Diese Schäden sind nicht versichert

Auch wenn der Versicherungsumfang und die Konditionen bei den Versicherern mitunter stark variieren, sind grundsätzlich folgende Vorfälle nicht versichert.

  • Schäden, die Sie selbst vorsätzlich verursacht haben.
  • Schäden, die während Ihrer Arbeitszeit bzw. Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
  • Schäden an beweglichen Gegenständen, die geliehen, gemietet oder gepachtet sind.
  • Schäden, die Sie selbst als Versicherter, als mitversicherte Person und als Haushaltsangehöriger erleiden.
  • Zudem gibt es noch verschiedene Bereiche, für die Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigen (wie etwa den Haftpflichtschutz für Haustiere).

Wer ist durch den privaten Haftpflichtschutz versichert?

Familienangehörige sind bei einer privaten Haftpflichtversicherung immer automatisch mitversichert. Allerdings sind hierbei Restriktionen zu beachten. So gilt dies zum Beispiel für volljährige und unverheiratete Kinder nur so lange, wie sie zur Schule gehen oder sie sich direkt im Anschluss in einer Berufsausbildung befinden.

Einige Versicherer bieten Ihnen allerdings auch dann einen integrierten Versicherungsschutz für Ihre Kinder an, wenn diese nach der ersten Ausbildung nicht übernommen wurden und arbeitslos sind. Auch wenn die Kinder bei dieser Konstellation eine zweite Berufsausbildung absolvieren, greift dann der Versicherungsschutz.

Auf einen Blick: Wen schützt die private Haftpflichtversicherung

Es gibt hier zwar Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen respektive zwischen den einzelnen Tarifen, aber im Kern können Sie folgende Konstellation im Rahmen eines Rundum-Schutzes vereinbaren:

  • Der Versicherungsnehmer selbst.
  • Der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner oder aber der Partner in häuslicher Gemeinschaft.
  • Unverheiratete Kinder, die minderjährig sind; versichert sind auch unverheiratete volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden.
  • Gemeinsam mit dem Versicherten im Haushalt lebende Eltern.
  • Im Haushalt des Versicherten beschäftigte Personen; allerdings greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Schaden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht wird.
  • Auch möglich: Personen wie Austauschschüler oder zum Beispiel minderjährige Enkel, die lediglich für eine bestimmte Zeit in den Familienverbund integriert sind.
  • Für den zusätzlichen Schutz: Kinder nach der Ausbildung und im Haushalt lebende pflegebedürftige Personen.

Auf diese Details sollten Sie achten

Mit maximal etwa 60 Euro im Jahr können Sie für einen kompletten Rundum-Schutz sorgen. Die endgültigen Kosten variieren allerdings je nach gewähltem Tarif, den persönlichen Lebensbedingungen sowie den individuellen Präferenzen. So zahlt eine Familie natürlich mehr als ein Single. Der Versicherungsbeitrag sollte aber nicht als alleiniges Entscheidungskriterium herangezogen werden. Stattdessen ist vor allem die Höhe der Deckungssumme interessant.

Da die jeweiligen Beitragsdifferenzen eher gering ausfallen, ist es ratsam, eine Deckungssumme von mindestens drei bis vier Millionen zu vereinbaren; optimal wäre eine Deckungssumme zwischen fünf und zehn Millionen. Möglich ist es auch, eine Privathaftpflicht mit Selbstbeteiligung zu wählen. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung reduziert dies noch einmal entscheidend Ihre Versicherungsprämie. Kommt es dann zu einem Schadensfall, zahlen Sie diese vereinbarte Selbstbeteiligung.

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