Krankenzusatzversicherung für Kinder: Welche Leistungen sind gedeckt?

Nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder kann eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Gerade in Anbetracht einer eventuellen teuren Kieferorthopädischen Behandlung, der sich viele Kinder unterziehen müssen, kann eine solche Zusatzversicherung sinnvoll sein. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel!

Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist weiß, dass es zahlreiche Leistungen gibt, die von der Kasse nur anteilig oder gar nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung, das Einzelzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz und homöopathische Mittel und Naturheilkundeverfahren.

Für Kinder sind Krankenzusatzversicherungen meist günstiger als für Erwachsene

Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen sind entweder teure Zuzahlungen nötig, oder eben eine Krankenzusatzversicherung. Eine Krankenzusatzversicherung kann dabei nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder abgeschlossen werden. Schließlich wünscht man den eigenen Kindern nur die beste Behandlung, falls mal etwas sein sollte und eine Zusatzversicherung kann da das ruhige Gefühl geben gut abgesichert zu sein.

Ob sich eine Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind aber tatsächlich lohnt, sollte wohl überlegt sein. Die Leistungen, die mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden können, sind dabei umfangreich und speziell auf kindliche Bedürfnisse zugeschnitten. So benötigen Kinder eher eine kieferorthopädische Behandlung, als dass sie an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden. Kosten beim Kieferorthopäden werden daher je nach Tarif bis zu 90 % übernommen.

Besondere Leistungen im Krankenhaus und beim Heilpraktiker

Hinsichtlich des Krankenhausaufenthaltes bietet eine Krankenzusatzversicherung für Kinder die Besonderheit, dass Eltern jederzeit bei ihrem Kind sein können und ebenfalls ein Bett neben ihrem Kind kriegen. Rooming-In nennt sich dieses Extra, das über eine Krankenzusatzversicherung finanziert werden kann. Muss eine spezielle Operation durchgeführt werden, erhalten zusatzversicherte Kinder einen frühzeitigen Termin und müssen nicht auf eine Warteliste.

Besuche bei einem Heilpraktiker können ebenfalls durch die Krankenzusatzversicherung abgedeckt sein. Wenn Ihr Kind eine Sehhilfe benötigt, springt ebenfalls die Krankenzusatzversicherung ein und leistet eine Zuzahlung. Im Falle eines Schüleraustauschs sollte eine Auslandskrankenversicherung greifen, die ebenfalls über die Zusatzversicherung abgedeckt werden kann. Auch wenn Ihr Kind eine stationäre Psychotherapie benötigt, können die Kosten über die Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden.

Wann eine Krankenzusatzversicherung für Kinder abgeschlossen werden kann

Eine Zusatzversicherung für Kinder kann ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zum Eintritt in die Erwerbstätigkeit abgeschlossen werden. Da besonders kleine Kinder häufig krank sind, kann sich eine Krankenzusatzversicherung in jungen Jahren lohnen. Gerade hinsichtlich der Zahnbehandlung sollte eine Zusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden.

Falls nämlich bereits eine Fehlstellung der Zähne vorliegt, kommt die Zusatzversicherung nicht für die kieferorthopädische Behandlung auf. Wenn Sie diese Versicherung ganz früh abschließen, gehen Sie zwar das Risiko ein, dass Sie sie umsonst abgeschlossen haben. Falls sich aber mit den Jahren eine Zahnfehlstellung herausbildet, können Sie die Zusatzleistungen nutzen und die sehr teure kieferorthopädische Behandlung damit abdecken.

Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote

Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit an, die einzelnen Leistungen nach dem Baukasten-Prinzip auszuwählen und das Beste für das eigene Kind zusammenzustellen. Vergleichen Sie auf jeden Fall die verschiedenen Angebote, wenn Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind entscheiden. Für den Fall, dass die ganze Familie gesetzlich versichert ist, können auch nur einzelne Kinder mit einer Zusatzversicherung bedacht werden.

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