Wie verändern sich voraussichtlich die Zusatzbeiträge der Krankenkassen?

Die Höhe des Zusatzbeitrags legen gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung fest. Sie müssen als feste Euro-Beträge erhoben werden. Seit 2011 können die Kassen ihre Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe einführen oder erhöhen. Wie werden sich die Beiträge nun aller Voraussicht nach entwickeln?

Die Regelung, dass kein Versicherter mehr als ein Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens zahlen muss, ist somit entfallen. Diese Änderung macht den Zusatzbeitrag zu einer kleinen Kopfpauschale, die betroffene Krankenkassen-Mitglieder meist in voller Höhe an ihre Krankenkasse zahlen müssen.

Höhere Zusatzbeiträge spätestens 2013 zu erwarten
Derzeit erheben 13 der momentan 155 gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag: Werfen Sie hierzu einen Blick auf die Liste der Krankenkassen-Zusatzbeiträge.

Spätestens 2013 werden Gesundheitsökonomen zufolge jedoch weitere Krankenkassen gezwungen sein, die Zusatzprämie von ihren Versicherten zu verlangen. Die Wirkung der Beitragserhöhung bei der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahreswechsel wird voraussichtlich nur einen kurzfristigen positiven Einfluss auf den Gesundheitsfonds ausüben. Zudem werden gestiegene Arzneimittelpreise und höhere Arzthonorare in den kommenden Jahren spürbar werden.

Drastische Anhebung der Zusatzbeiträge möglich
Vor allem Kritiker der Gesundheitsreform zeichnen eine düstere Prognose: Ihren Berechnungen zufolge werden die Zusatzbeiträge spätestens am Ende des Jahrzehnts im dreistelligen Bereich liegen. Inwieweit die Vorhersagen realistisch sind, lässt sich derzeit noch schwer sagen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass der Zusatzbeitrag für die Finanzierung des Gesundheitssystems immer wichtiger sein wird und auch kontinuierlich steigt.

Vom Zusatzbeitrag zur Kopfpauschale
Aus Angst vor einem Mitgliederschwund haben betroffene Krankenkassen bislang versucht, ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten. Zudem zahlen viele Versicherte die erforderlichen Summen aus Unmut oder Unwissenheit nicht. Setzt sich der angenommene Trend von steigenden und zahlreichen Zusatzbeiträgen dennoch fort, droht ein schleichender Übergang von der Beitragsfinanzierung hin zur Kopfpauschale.

Hinzu kommt, dass mit der Beitragserhöhung beim Zusatzbeitrag auch der Sozialausgleich angehoben wird. Dieser greift, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Versicherten übersteigt. Je höher der Sozialausgleich ist, desto mehr schrumpft auch die Geldsumme, die auf die Kassen verteilt wird, was wiederum ein Zwang zu höheren Zusatzbeiträgen für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutet.