Reisekrankenversicherung: Auch für Privatpatienten sinnvoll?

"Gesetzlich Krankenversicherte sollten für Auslandsreisen immer eine private Reisekrankenversicherung abschließen" – diesen Rat gab erst jüngst wieder die Stiftung Warentest. Aber wie sieht es bei jenen aus, die bereits voll privat krankenversichert sind? Anders als oft vermutet, kann für sie die "Zusatzpolice" ebenfalls sinnvoll sein und im Ernstfall bares Geld sparen.

Mitglieder von AOK und Co. haben als gesetzlich Krankenversicherte in derzeit 38 Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, einen Grundschutz: Mit ihrer in Deutschland ausgestellten "Europäischen Krankenversicherungskarte" werden sie auf Reisen wie Einheimische behandelt. Das gilt in allen Ländern der EU sowie zum Beispiel in beliebten Urlaubsländern wie Marokko, Tunesien oder der Türkei.

Krankenrücktransporte gesetzlich nie versichert

Dennoch kann eine Reiseerkrankung teuer werden. Einerseits, weil ausländische Ärzte, vor allem in Touristen-Gebieten, meist nur Privatabrechnung akzeptieren. In Deutschland besteht dann zwar ein Erstattungsanspruch – maximal jedoch in der Höhe, wie eine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet hätte.

Andererseits gelten im Ausland oft ganz andere Regeln für Selbstbeteiligungen, denen sich der gesetzlich Krankenversicherte unterwerfen muss. Wer hierzulande zum Beispiel von Zuzahlungen befreit ist, muss also trotzdem möglicherweise im Ausland tief in die Tasche greifen. Vor allem aber: Sehr teure Krankenrücktransporte werden in keinem Fall übernommen. Erst recht sollten gesetzliche Krankenversicherte an Privatvorsorge denken, wenn sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen fahren, etwa die USA.

Auch für den Privatpatienten lohnt sich die Reisekrankenversicherung

Ein typischer Irrtum bei den rund neun Millionen privat Vollversicherten besteht darin, dass sie eine Reisekrankenversicherung für sich als überflüssig betrachten. Richtig ist, dass ihr Krankenversicherungsschutz, meist zeitlich befristet, weltweit gilt. Aber nicht nur wegen der zeitlichen Befristung kann sich auch für den Privatpatienten die Investition von etwa zehn Euro Jahresbeitrag für eine Reisepolice bezahlt machen.

Krankenrücktransport fehlt auch in manchen Vollversicherungen

Der Grund: In einigen privaten Vollversicherungen fehlt die Mitversicherung des Krankenrücktransportes. Diese Lücke lässt sich mit einer Zusatzpolice schließen. Darüber hinaus lässt sich der Verlust der Beitragsrückerstattung vermeiden. Denn üblicherweise werden drei und mehr Monatsbeiträge eines Tarifes zurückerstattet, wenn der Versicherte keine Leistung in Anspruch genommen hat.

Wird eine Reisebehandlung für eine Zusatz-Police abgerechnet, bleibt der "Hauptvertrag" unbelastet. "Allerdings darf der Kunde nicht extra für eine Behandlung ins Ausland fahren", heißt es bei der Gothaer Krankenversicherung. "Abgedeckt bei einer Reise-Zusatzpolice sind nur unerwartet auftretende Erkrankungen."