PKV – Neue Gebührenordnung als Chance für stabile Beiträge?

Die Gebührenverordnung für die Honorarzahlungen der Privaten Krankenversicherer an die Ärzte soll neu geregelt werden. Zwar sind sich die Ärzte und die PKV-Unternehmen grundsätzlich darüber einig, dass sich etwas ändern soll, aber über den Inhalt der Änderungen herrscht Streit.

Die PKV-Versicherer wollen die stetig steigenden Ausgaben begrenzen und die Ärzte wollen ihre Einnahmen sichern. Für die PKV-Versicherten kann sich hier aber eine Chance ergeben, dass die jährlichen Prämiensteigerungen der PKV geringer ausfallen als in den letzten Jahren, wenn es zu einer Einigung im Sinne der PKV kommt.

PKV: Gebührenverordnung muss aktualisiert werden
Im Jahr 2011 will die Bundesregierung die Gebührenverordnungen für die Ärzte überarbeiten. In der Gebührenordnung sind die Honorarzahlungen für die jeweiligen medizinischen Leistungen festgeschrieben. Die Überarbeitung der Gebührenordnung ist zwingend angezeigt, da sie seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert worden ist. Deshalb ist über die Jahre eine immer weiter auseinandergehende Lücke zwischen festgeschriebenen Vorgaben und der medizinisch-technischen Wirklichkeit entstanden, die es zu schließen gilt. So finden sich beispielsweise neue Behandlungsmethoden gar nicht in der Gebührenordnung wieder.

Einig sind sich Ärzteschaft und PKV-Unternehmen bei der Forderung zu einer neuen Gebührenverordnung. Der PKV-Verband stimmt in die Argumentation der Ärzte mit ein, sodass von beiden Seiten unisono der Ruf nach einer Novellierung der Gebührenordnung ertönt. Denn die aktuell geltende Gebührenverordnung hinkt dem medizinisch-technischem Fortschritt hinterher. Aber so ganz Seit an Seit schreiten Ärzte und PKV-Versicherer doch nicht.

Denn auch hier geht es vor allem ums liebe Geld. Die Ärzte wollen nicht auf Ihre jährlichen Einnahmesteigerungen verzichten und die PKV-Unternehmen wollen nicht jedes Jahr höhere Ausgaben für medizinische Leistungen an Ihre Versicherten weitergeben. Schließlich häufen sich in den letzten Jahren die Klagen darüber, dass die PKV-Unternehmen von Jahr zu Jahr höhere Prämien verlangen.

PKV-Unternehmen wollen Öffnungsklausel
Die PKV-Versicherer sehen in der Novellierung der Gebührenverordnung eine Chance ihre stetig steigenden Ausgaben zu dämpfen. Denn die steigenden Ausgaben bedingen auch immer wieder Prämienerhöhungen für die PKV-Mitglieder. Um dieses Ziel zu erreichen hoffen die PKV-Unternehmen nun auf die Einführung einer Öffnungsklausel. Diese Öffnungsklausel würde es den PKV-Unternehmen ermöglichen direkt mit einzelnen Ärzten Verträge abzuschließen und in diesen Verträgen auch eigene Honorarvorstellungen konkret festzuschreiben.

Den Ärzten hingegen treibt die Öffnungsklausel die Zornesröte ins Gesicht. Denn bedeutet sie nichts anderes als eine "Aldisierung der Medizin", so ein Vertreter der Ärzteschaft. Durch die Öffnungsklausel wären die Preise für ärztliche Leistungen einem höheren Wettbewerb ausgesetzt und dadurch würde vermutlich künftig ein Preisdumping von ärztlichen Leistungen folgen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die neue Gebührenverordnung gestaltet.