Krankenversicherung: Diese Regeln gelten für die Familienversicherung

Unter gewissen Umständen können Sie Ihren Partner und Ihre Kinder über Ihre gesetzliche Krankenversicherung mitversichern. Auf diese Weise sparen Sie viel Geld gegenüber der privaten Versicherung. Allerdings müssen einige Bestimmungen eingehalten werden, damit eine Familienversicherung tatsächlich möglich ist.

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der privaten Krankenversicherung ist die Möglichkeit der Familienversicherung. So können sowohl der Ehepartner, ein eingetragener Partner als auch Ihre Kinder über Ihre Krankenversicherung mitlaufen und kostenlos versichert werden.

Abgesehen vom Krankengeld erhalten in der Familienversicherung Mitversicherte die gleichen Leistungen wie der Hauptversicherte, was eine deutliche Kostenersparnis bringt, als wenn alle Familienmitglieder privat versichert wären.

Einkommensgrenzen bei der Familienversicherung

Eine Familienversicherung ist allerdings nicht ohne Einschränkungen möglich. So müssen die mitversicherten Familienmitglieder in Deutschland wohnen und dürfen selber nicht versicherungspflichtig sein. Dies ist gegeben, wenn sie nicht mehr als 405 Euro im Monat verdienen, oder in einem Minijob nicht über die Grenze von 450 Euro im Monat kommen (Stand: 26.02.2015).

Zudem darf das mitversicherte Familienmitglied auch nicht versicherungsfrei sein, also kein Beamter oder gutverdienender Arbeitnehmer. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit des Familienmitglieds muss ebenfalls ausgeschlossen werden, andernfalls ist keine Versicherung in der Familienversicherung möglich. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn in der Woche mehr als 18 Stunden selbstständig gearbeitet wird.

Arbeitslose dürfen nicht in die gemeinsame Krankenversicherung mit aufgenommen werden

Verdienen also Ihre Kinder mehr als die genannte Grenze (405 Euro/450 Euro im Minijob) oder arbeitet Ihr Partner mehr als 18 Stunden die Woche in einer selbstständigen Tätigkeit, dann müssen sich diese Familienmitglieder selber versichern.

Auch im Falle einer Arbeitslosigkeit ist es nicht möglich, die Person über die Familienversicherung mitzuversichern. Arbeitslose sind pflichtversichert und können nicht mit in die gemeinsame Versicherung aufgenommen werden.

Wann Kinder nicht in die Familienversicherung mit aufgenommen werden dürfen

Kinder dürfen nicht mit in die Familienversicherung aufgenommen werden, wenn ein Elternteil kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein monatliches Einkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Diese liegt 2015 bei 4.575 Euro pro Monat, was 1/12 von 54.900 Euro sind. Liegt das Einkommen gleichzeitig auch noch regelmäßig über dem des familienversicherten Mitglieds, ist eine Familienversicherung für die Kinder nicht möglich.

Studenten und Auszubildende können mitversichert werden

Nicht nur für die Lebens- oder Ehepartner, sondern auch für Ihre Kinder bestehen Grenzen und Regelungen in der Familienversicherung. So können Kinder bis zum 18. Lebensjahr in jedem Fall in der Familienversicherung versichert sein und bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie sich noch nicht in einem eigenen Beschäftigungsverhältnis befinden. 

Entscheiden sich die Kinder für eine Ausbildung oder den Gang zur Universität, dann bleibt die Familienversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Entscheiden sich Kinder für ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, dann sind sie verpflichtet sich selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Gleiches gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst.

Unter diesen Umständen verlängert sich die Familienversicherung für Ihre Kinder 

Falls sich die Berufsausbildung eines Kindes durch den freiwilligen Wehrdienst, Tätigkeiten als Entwicklungshelfer oder durch den Freiwilligendienst nach Bundesfreiwilligendienstgesetz verzögert, kann die Familienversicherung noch bis zum 26. Lebensjahr verlängert werden.

Für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, die sich nicht selbst versorgen und unterhalten können gilt, dass sie ohne Altersgrenze in der Familienversicherung bleiben können.

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