Krankenkasse ordentlich kündigen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben ein ordentliches Kündigungsrecht. So können sowohl versicherungspflichtige Personen als auch freiwillig Versicherte die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Durch den Anfang 2009 eingeführten Gesundheitsfonds erheben alle Kassen den gleichen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Daher stehen seit Jahresbeginn für einen Kassenwechsel nicht mehr finanzielle Gründe im Vordergrund, sondern eher Leistungsaspekte. Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollte man sich daher genau über das Leistungsangebot der neuen Krankenkasse informieren.

Kündigungsvoraussetzungen der Krankenkassen
Um die Krankenkasse zu wechseln muss zunächst eine 18-monatige Bindungsfrist erfüllt sein, das heißt man muss seit eineinhalb Jahren bei dieser Kasse Mitglied gewesen sein. Liegt diese Voraussetzung vor, so steht dem Kassenwechsel dem Grunde nach nichts mehr im Wege.

Die Kündigung der Krankenkasse muss des Weiteren schriftlich erfolgen. Dabei reicht es einen formlosen Brief an die Kasse zu senden. Hierbei sollten Sie folgenden Passus einfügen:

…hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse zum nächstmöglichen Termin. Bitte senden Sie mir umgehend eine Kündigungsbestätigung zu…

Ausnahmen von der Bindungsfrist bei Kündigung der Krankenkasse
Die 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht

  • bei Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse, wenn im Anschluss nach der erfolgten Kündigung eine Versicherung in einer privaten Krankenversicherung erfolgt.
  • wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.

Beispiele

  • Bindungsfrist von 18 Monaten ist erfüllt
  • Kündigungseingang bei der Krankenkasse 25.04.2009
  • Ende der Mitgliedschaft 30.06.2009
  • Mitglied bei neuer Kasse ab 01.07.2009

Um Mitglied bei einer neuen Kasse zu werden, ist ein Mitgliedschaftsantrag erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der neuen Kasse. Ferner muss die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse eingereicht werden.