Auskunft von der Krankenkasse Ihres Angehörigen erhalten – So geht’s

Der Ärger ist regelmäßig groß. Der Ehepartner, der Vater oder ein Kind liegt im Krankenhaus und kann nicht selbst telefonieren. Dementsprechend erhält ein naher Verwandter den Auftrag, doch mal "die Angelegenheit mit der Versicherung zu klären". Bei der privaten Krankenversicherung müssen regelmäßig Rechnungen eingereicht und diese zuvor selbst beglichen werden. Doch beachten Sie dabei den Datenschutz! Hierfür benötigen Sie eine Vollmacht Ihres Angehörigen - Folgendes sollte drinstehen.

Der Sinn des Datenschutzes in der Krankenversicherung
Nur wenige Daten sind so sensibel, wie der persönliche Gesundheitszustand. Dieser ist Gegenstand der Leistungen eines Krankenversicherers. Da es im Krankheitsfall oft Angehörige sind, die Rechnungen begleichen, diese an den Versicherer schicken und natürlich auch über den Bearbeitungsstand informiert werden wollen, liegt darin regelmäßig ein Problem.

Der Versicherer darf nicht jedem Anrufer und jedem Kontaktsuchenden jede Information weitergeben. Auf diese Weise könnten sich nicht nur Angehörige über Unterlagen informieren, sondern auch Unbefugte, etwa Unternehmen oder andere Personen mit unlauteren Absichten. Darum muss eine Anfrage von einer berechtigten Person erfolgen, um beantwortet zu werden.

Zwar gibt es Unternehmen, die bei Nennung von Namen, Geburtsdatum, Adresse den Anfragenden bereits als legitimiert betrachten, doch lassen sich solche Daten leicht in Erfahrung bringen und reichen daher nicht bei allen Versicherern aus. Eine Berechtigung kann aber durch eine schriftliche Vorabvollmacht erteilt werden. Sie können einer bestimmten Person eine Vollmacht in Ihren Angelegenheiten erteilen.

Sinn und Inhalt der Vollmacht
Diese würde dann dem Versicherer zugestellt und würde dann diese Person legitimieren. Wichtig ist, dass diese Vollmacht personengebunden ist und genügend Angaben enthält, damit sich diese Person dem Versicherer gegenüber legitimieren kann. Ein Blatt Papier mit dem Satz "hiermit bevollmächtige ich meinen Ehepartner" reicht nicht ohne Weiteres. Sinnvoll ist in jedem Fall auch das Geburtsdatum des Bevollmächtigten anzugeben und die Unterschrift des Bevollmächtigten.

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Bevollmächtigen Sie also Ihren Ehepartner umfassend, lassen sich aber dann scheiden, so denken Sie daran die Vollmacht außer Kraft zu setzen. Ansonsten kann der Ex-Ehepartner immer noch auf den Vertrag einwirken und ihn sogar kündigen, so dass Sie ohne Versicherungsschutz sind.

Eine Vollmacht sollte daher auch zweckgebunden formuliert sein. Bevollmächtigen Sie niemals über alle Rechte, wenn es nur darum geht, dass jemand Auskünfte einholen darf.

Beachten Sie, dass Versicherer nicht, ohne von Ihnen dazu ermächtigt zu sein, jedem Rechnungssteller Auskünfte erteilen dürfen. Dieser, z.B. ein Arzt, hat zwar ein legitimes Interesse daran, zu erfahren, wann er sein Geld erhält, oder ob Sie die Beiträge bezahlt haben und überhaupt Versicherungsschutz genießen, aber ohne Ihr Einverständnis über Ihren Vertrag und Ihre finanziellen Verhältnisse informiert werden darf er nicht.

Tipp: Möchten Sie, dass ein Angehöriger oder jemand aus Ihrem Umfeld die Möglichkeit erhält, etwa während eines Krankenhausaufenthaltes in Ihren Angelegenheiten tätig zu werden, so erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht. Eine solche Vollmacht sollte die Antworten auf die Frage enthalten: "Wer legitimiert sich wie, um was zu erfahren?"