Das passiert in der Elternzeit mit Ihrer Krankenversicherung

In der Elternzeit gelten für die Krankenversicherung meist besondere Regeln. Je nach Versicherungsstatus haben Eltern sogar das Glück, komplett beitragsfrei versichert zu sein. Unter welchen Umständen das möglich ist, lesen Sie in diesem Artikel!

Der eigene Nachwuchs ist für frischgebackene Eltern das größte Geschenk, mit dem sie so viel Zeit wie möglich verbringen möchten. Der deutsche Staat sieht dafür die Elternzeit vor, die bis zu drei Jahre lang von beiden Elternteilen genommen werden kann.

Die drei Jahre können dabei die ersten drei Lebensjahre des Kindes abdecken und werden für Mütter unmittelbar an die Mutterschaft angeschlossen. Alternativ können Eltern, nachdem in den ersten drei Lebensjahren nur zwei Jahre Elternzeit genommen wurden, das dritte Jahr auch noch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag ihres Kindes nehmen. 

Der Antrag auf Elternzeit läuft über den Arbeitgeber

Die Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt und der Angestellte scheidet dann für die gewünschte Zeit aus seinem Job aus. Er verliert dabei jedoch nicht den direkten Kontakt zu seinem Unternehmen, sondern kann nach dem Ende der Elternzeit auf einer gleichwertigen Position wieder einsteigen.

Was passiert aber mit seinem Krankenversicherungsschutz während der Elternzeit? Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, über seinen Arbeitgeber versichert zu bleiben, obwohl er kein Gehalt bekommt und für eine gewisse Zeit nicht dort arbeitet?

Pflichtversicherte genießen während der Elternzeit kostenfreien Krankenversicherungsschutz

Für Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse gelten in der Elternzeit besondere Regeln. Sie sind während der Elternzeit beitragsfrei versichert, wenn sie keine weiteren Einnahmen als das Elterngeld beziehen.

Versicherungspflichtige Studenten, die ein Kind bekommen und in Elternzeit gehen, bleiben in der Beitragspflicht, wenn sie sich für die Elternzeit nicht exmatrikulieren. Sind sie also weiter an einer Hochschule eingeschrieben, müssen Sie für ihre Krankenversicherung weiterhin ihren ermäßigten studentischen Tarif bezahlen. Bei einer Exmatrikulation entfällt dieser Beitrag.

Freiwillig und privat Versicherte zahlen weiter, wenn sie nicht in die Familienversicherung wechseln

Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss weiterhin seinen regulären Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Falls eine Familienversicherung besteht, können freiwillige Mitglieder sich mit über die Familienversicherung versichern lassen. Personen, die eh schon familienversichert sind, erfahren keine Änderung ihrer Krankenversicherung während der Elternzeit.

Privat Krankenversicherte haben von einer Elternzeit keinerlei Vorteile hinsichtlich ihrer Krankenversicherung. Sie bleiben privat krankenversichert – sowohl für die Mutterschaftsfristen als auch für die Elternzeit. Ihre Beiträge bezahlen sie selbst, wodurch neben dem Arbeitnehmeranteil auch der Arbeitgeberanteil fällig wird. 

Arbeitslosen- und Rentenversicherung laufen weiter

Auch in der Arbeitslosenversicherung sind Eltern in der Elternzeit weiterhin versichert und wie auch in der Krankenversicherung beitragsfrei, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Der Bezug des Elterngeldes wird von der Arbeitslosenversicherung wie eine Beitragszeit gerechnet.

Hinsichtlich der Rentenversicherung werden Eltern die ersten drei Lebensjahre des Kindes als Erziehungszeit gutgeschrieben. Eltern, die ihr Kind gemeinsam erziehen, können diese Zeit unter sich aufteilen.

Welche Regeln bei der Krankenversicherung gelten für Beamte in Elternzeit?

Für Beamte gelten gesonderte Regelungen, was die Krankenversicherung in der Elternzeit angeht. Sie sind in der Elternzeit weiterhin beihilfeberechtigt, im Falle einer gesetzlichen Versicherung jedoch nicht beitragsfrei versichert.

Beamte sollten unbedingt die zuständige Pensionsregelungsbehörde kontaktieren und sich beraten lassen, um ihre Elternzeit genau planen zu können. Jeder Fall wird dabei allerdings gesondert behandelt und die finanziellen Verhältnisse einer Familie berücksichtigt.

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