Beitragserhöhung Krankenversicherung 2011: Was ändert sich?

In der Phase der Existenzgründung, wenn noch wenig Gewinn erwirtschaftet wird, lohnt sich für viele angehende Selbständige die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Auch Familien profitieren von der kostenlosen Familienversicherung in der GKV. Allerdings wird beides teurer: Eine Beitragserhöhung der Krankenversicherung 2011 ist so gut wie sicher.

Die Beitragserhöhung der Krankenversicherung 2011 trifft Selbständige gleich in zweifacher Hinsicht: Zum einen selbst als möglicherweise freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und außerdem als Arbeitgeber. Sowohl für sich selbst als auch für ihre Angestellten müssen Selbständige durch die Beitragserhöhung in der Krankenversicherung ab 2011 tiefer in die Tasche greifen.

Wie groß wird die Beitragserhöhung der Krankenversicherung 2011 sein?
Die Anteile der Versicherten und der Arbeitgeber steigen um jeweils 0,3 Prozent. Allerdings werden die Arbeitgeberbeiträge mit Blick auf steigende Lohnnebenkosten bei dann 7,3 Prozent eingefroren, die Versicherten sollen künftige Kostensteigerungen dann alleine tragen.

Beitragserhöhung der Krankenversicherung 2011: Lohnt der Wechsel in die private Versicherung?
Für Existenzgründer und Familien war die gesetzliche Krankenversicherung bisher oft eine günstige Alternative zur privaten Krankenversicherung, angesichts der Beitragserhöhungen sollte diese Rechnung 2011 überprüft werden. Zum Maximalbeitrag für die GKV in Höhe von 575,44 Euro (15,5 Prozent von 3.712,50 Euro brutto pro Monat, der Beitragsbemessungsgrenze) kommen spätestens ab 2012 Zusatzbeiträge, deren Höhe Gesundheitsökonomen auf circa 16 Euro pro Monat schätzen.

Theoretisch dürfen die Krankenkassen so hohe Zusatzbeiträge verlangen wie sie wollen, die gesetzliche Höchstschranke von einem Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens blieb mit der Gesundheitsreform auf der Strecke. Stattdessen soll es einen Sozialausgleich für Geringeverdiener geben. Das beduetet erhebliche Kosten und Bürokratieaufwand für Arbeitgeber

Informationen zum Sozialausgleich
Der geplante Sozialausgleich greift ab einer Belastung von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Der Ausgleich soll zunächst aus Steuermitteln finanziert und über die Arbeitgeber abgewickelt werden. Das Verfahren ist noch weitestgehend unklar und höchstwahrscheinlich mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand für die Unternehmen verbunden.

So sollen die Arbeitgeber nach dem Willen der Regierung den Sozialausgleich für jeden Angestellten berechnen und mit dem Nettolohn auszahlen. Wer sich weigert, seinen Zusatzbeitrag zu zahlen, bekommt auch keinen Sozialausgleich – und für das alles sollen die Unternehmen zuständig sein. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu: “Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger werden das unbürokratisch und unkompliziert über ihre Computerprogramme handhaben können.”