PKV: Beitragsbemessungsgrenze 2011 bestimmt Beitrag im Basistarif

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bestimmt über die Höhe der Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte. Doch die Einkommensgrenze hat auch für die private Krankenversicherung Auswirkungen. Sie legt den Beitrag für den Basistarif der PKV fest und hat maßgeblichen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze: Was ist das?
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, wie hoch der maximale Beitrag in der GKV ausfällt. Ist das Einkommen höher als die Beitragsbemessungsgrenze, so wird zur Berechnung der Beiträge, abhängig vom einheitlichen Prozentsatz von 15,5 Prozent, nur der Lohn unterhalb der Bemessungsgrenze einbezogen.

Die Einkünfte oberhalb der Grenze bleiben unberücksichtigt. Seit der Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Beitragsbemessungsgrenze auch für die PKV von Bedeutung. Sie bestimmt wie hoch der Beitrag im Basistarif ausfallen darf.

Die Höhe der Einkommensgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV wird jährlich neu festgelegt. Grundlage hierfür ist die allgemeine durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze wird immer das Lohnniveau des Vorjahres in Betracht gezogen.

Dabei führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Berechnung durch. Die vorgeschlagene Bemessungsgrenze muss dann vom Bundesrat abgesegnet werden, bevor sie am 1. Januar des Folgejahres ihr Gültigkeit erhält.

Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Die Beitragsbemessungsgrenze in der PKV ist zunächst maßgeblich für den Beitrag im Basistarif. Der Basistarif muss seit der Gesundheitsreform 2009 von jeder privaten Krankenversicherung angeboten werden. Die Leistungen und Konditionen dieses Tarifes sind stark an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Das gilt auch für die Beiträge. Daher darf der Beitrag im Basistarif der PKV den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen.

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze

Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze finden Sie in unserer Tabelle "Krankenversicherung in Zahlen". Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, wie viel Einkommen maximal für die Berechnung des Monatsbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird.

Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss
Wichtig ist die Beitragsbemessungsgrenze auch für die Berechnung des Arbeitgeberanteils zum Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers. Dieser setzt sich unter anderem aus dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag in der GKV und der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zusammen.

Der Arbeitgeberzuschuss wird jedoch nicht nur gesetzlich Versicherten, sondern auch privat Versicherten in einem Angestelltenverhältnis gewährt. Der Arbeitgeberzuschuss in der PKV beträgt daher maximal 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.